In der Ukraine wurden umfassende Änderungen im Zulassungsverfahren für Hochschulen verabschiedet. Die aktualisierte Fassung des Dokuments, veröffentlicht vom Bildungs- und Wissenschaftsministerium (MON), führt neue Unterstützungsmechanismen für Bewerber aus Grenzregionen ein, erweitert die Möglichkeiten für die Fernabnahme von Aufnahmeprüfungen und erleichtert den Zugang zu staatlich finanzierten Plätzen für Vertriebene.

Unterstützung von Hochschulen und Bewerbern in schwierigen Regionen

Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Präzisierung des regionalen Koeffizienten. Dieses Instrument wird von Zulassungsausschüssen verwendet, um die Chancen von Hochschulen in verschiedenen Landesteilen auszugleichen. Laut Vertretern des MON sollen die Anpassungen der Koeffizienten die Chancen der Bewerber an Hochschulen in Regionen erhöhen, die zusätzliche staatliche Unterstützung benötigen.

Ausweitung der Rechte auf Fernprüfungen

Die Liste der Bewerberkategorien, die das Recht haben, künstlerische Wettbewerbe und Fachprüfungen remote abzulegen, wurde erheblich erweitert. Zuvor war dieses Privileg hauptsächlich Bewohnern vorübergehend besetzter Gebiete vorbehalten. Nun erhalten auch Absolventen, die den Nationalen externen Test (NMT) oder die Einheitliche Aufnahmeprüfung (EVE) in Gebieten mit aktiven oder möglichen Kampfhandlungen ablegten, die Möglichkeit zur Fernbeteiligung. Die endgültige Entscheidung über das Prüfungsformat trifft der Zulassungsausschuss der Hochschule.

Das Recht auf die Fernabnahme von Aufnahmeprüfungen wurde auch Polizisten und Mitarbeitern des Staatlichen Dienstes für Notfälle (GSCHS) gewährt, die sich in Dienstreisen in der Kampfzone oder in Grenzgebieten befinden. Zur Bestätigung des Rechts müssen entsprechende Dokumente vorgelegt werden.

Änderungen bei den Regeln für Quote-2

Eine erhebliche Erleichterung betrifft Bewerber, die sich über Quote-2 bewerben (für Personen, die aus vorübergehend besetzten Gebieten und Kampfzonen vertrieben wurden). Das Bildungsministerium hat die strenge Anforderung bezüglich des Umzugsdatums aufgehoben. Zuvor konnten nur diejenigen die Quote nutzen, die ihr Zuhause nach dem 1. Oktober des dem Aufnahmegang vorangehenden Jahres verlassen hatten. Nun wurde diese zeitliche Beschränkung aufgehoben, wodurch eine größere Anzahl von Vertriebenen Anspruch auf staatlich finanzierte Plätze hat.

Transparenz und Vertraulichkeit

Um die Transparenz bei der Verteilung der staatlich finanzierten Plätze zu gewährleisten, wurde eine Trennung der technischen Wettbewerbe eingeführt. Dabei bleibt die Videoaufnahme der Aufnahmeprüfungen (mit Ausnahme der Fachprüfungen) eine zwingende Anforderung. Um jedoch die persönlichen Daten zu schützen, werden Aufnahmen mit Teilnehmern mit Behinderungen, Bewohnern besetzter Gebiete sowie Mitarbeitern der Sicherheitskräfte nicht veröffentlicht. Sie werden in den Archiven der Zulassungsausschüsse ausschließlich zur Überprüfung bei Streitfällen aufbewahrt.

Neue Regeln für das Masterstudium im Gesundheitswesen

Besondere Änderungen betreffen Bewerber für Masterstudiengänge im Fachbereich „Gesundheitswesen', die bereits einen Bachelorabschluss haben (mit Ausnahme des Fachs „Pharmazie'). Nun können sie die Ergebnisse der Einheitlichen staatlichen Qualifikationsprüfung „Krok B' verwenden, die in den Jahren 2024, 2025 oder 2026 abgelegt wurden. Für die korrekte Punkteberechnung wurde eine spezielle Tabelle zur Umrechnung der Ergebnisse auf eine Skala von 100 bis 200 Punkten festgelegt.

Fristen und technische Details

Die Regeln für die Einreichung von Anträgen bleiben unverändert: Ein Bewerber kann bis zu 10 Anträge stellen, davon nicht mehr als fünf für staatlich finanzierte Plätze. Nach der Einreichung ist eine Änderung der Priorität der Anträge nicht möglich.

Gegenwärtig läuft in dem Land die Registrierung für künstlerische Wettbewerbe und Vorstellungsgespräche für die Aufnahme in das Bachelorstudium. Bewerber, die sich um staatlich finanzierte Plätze bewerben, müssen sich bis zum 10. Juli registrieren, und Bewerber für Vertragsplätze bis zum 25. Juli. Das Verfahren erfolgt über das elektronische Konto des Bewerbers in der Einheitlichen staatlichen Datenbank für Bildung (EGEBO).