Viele Menschen stehen vor der Situation, dass sie ihr Studium an einer Universität nach einigen Jahren abbrechen müssen. Es stellt sich die berechtigte Frage: Wird dieser Zeitraum bei der Berechnung der zukünftigen Rente berücksichtigt? Spezialisten der Verwaltung der Pensionskasse der Ukraine in der Oblast Ternopil haben diesbezüglich klare Erklärungen abgegeben.
Regeln zur Anrechnung der Anrechnungszeit vor 2004
Laut Informationen, die von RBK-Ukraine bereitgestellt wurden, bleiben alle Arbeitsperioden und anderen Zeitabschnitte, die früher als Anrechnungszeit für die Rentenzuweisung berücksichtigt wurden, in Kraft – aber nur, wenn sie sich auf den Zeitraum vor dem 1. Januar 2004 beziehen. Genau dann trat das neue Gesetz über die Altersvorsorge in Kraft, jedoch wurden die alten Regeln für Ereignisse, die vor diesem Datum stattfanden, beibehalten.
Wichtige Ausnahme – Vorbereitungskurse an Hochschulen. Dieser Zeitraum wird unter keinen Umständen in die versicherungspflichtige Anrechnungszeit einbezogen.
Wie kann der Studienzeitraum bestätigt werden?
Die einfachste und zuverlässigste Methode zur Bestätigung ist der Eintrag im Arbeitsbuch. Dieser hat jedoch nur dann rechtliche Gültigkeit, wenn darin die Referenzdaten des Befehls zur Zulassung und zum Ausschluss sowie die Nummer und das Datum des Bildungsabschlusses angegeben sind.
Wenn kein Arbeitsbuch vorhanden ist oder die Einträge darin nicht ausreichen, können andere Dokumente verwendet werden. Zum Beispiel ist ein Studienkurs ein abgeschlossener Lernzeitraum innerhalb eines Studienjahres, der nicht nur Semester, sondern auch die Zeit der Abschlussprüfungen und Ferien umfasst. Der Beginn und das Ende jedes Kurses werden durch separate Befehle der Bildungseinrichtung festgelegt.
Selbst wenn ein Student keinen Abschluss erhalten hat und das Studium nach Abschluss eines Kurses oder einer seiner Phasen abgebrochen hat, kann dieser Zeitraum dennoch in die Anrechnungszeit einbezogen werden – vorausgesetzt, dies wird durch entsprechende Dokumente bestätigt.
Bevorstehende Änderungen im Rentensystem
Die Regierung der Ukraine bereitet eine umfassende Überarbeitung des gesamten Rentensystems vor. Das Konzept der dreistufigen Rentenreform sieht eine Kombination aus solidarischen Zahlungen, berufsbezogenen Renten und einem kapitalgedeckten System vor. Die Höhe der zukünftigen Rente wird direkt von den gezahlten Beiträgen abhängen.
Das Rentenalter bleibt unverändert, jedoch werden die Anforderungen an die versicherungspflichtige Anrechnungszeit schrittweise steigen – bis auf 35 Jahre im Jahr 2028.
Neue Regeln für Vertriebene
Früher hat die Werchowna Rada ein Gesetz verabschiedet, das den Ansatz zum Schutz innerlich vertriebener Personen (IVP) ändert. Das Staat hat nun nicht mehr das Recht, für sie separate Regeln für die Zuweisung und Auszahlung von Renten festzulegen. Alle Sozialleistungen werden auf allgemeiner Basis ohne zusätzliche Prüfungen oder spezielle Anforderungen erbracht.