Für die meisten Ukrainer wird die Wohngeldsubvention für den neuen Zeitraum automatisch gewährt. Für bestimmte Personengruppen funktioniert dieser Prozess jedoch nicht im Hintergrund: Sie müssen ihr Recht auf Unterstützung persönlich bestätigen. Der Pensionsfonds der Ukraine (PFU) warnt: Wird die Frist verpasst, können die Zahlungen nicht ab Beginn der Saison, sondern erst ab dem Datum der Antragstellung gewährt werden.

Warum es wichtig ist, bis zum 1. Juli zu schaffen

Den geltenden Regeln zufolge kann ein Antrag auf Gewährung oder Verlängerung einer Subvention innerhalb von zwei Monaten nach Beginn der Heiz- oder Nichtheizperiode eingereicht werden. In diesem Fall wird die Zahlung rückwirkend ab dem ersten Tag der entsprechenden Periode gewährt, jedoch nicht früher als am Tag des Entstehens des Anspruchs darauf.

Gegenwärtig läuft die Nichtheizperiode, die am 1. Mai begann. Das bedeutet, dass Bürger, die eine erneute Einreichung von Unterlagen benötigen, genau zwei Monate Zeit haben, um den Antrag zu stellen. Die Frist endet am 1. Juli. Werden die Unterlagen später eingereicht, wird die Subvention erst ab dem Zeitpunkt des Antrags gewährt, und die Bürger verlieren die Mittel für Mai und Juni.

Wer muss die Unterlagen erneut einreichen

Der PFU hat geklärt, dass die automatische Neuzuweisung in folgenden Fällen nicht funktioniert:

  • Die Anzahl der tatsächlich im Wohnraum lebenden Personen stimmt nicht mit der Anzahl der dort registrierten Personen überein (tatsächlich leben weniger Personen dort).
  • Die Mitglieder des Haushalts zahlen die Nebenkosten in einer gemieteten Wohnung.
  • Die Familie beantragt eine Subvention für den Kauf von verflüssigtem Gas, festem oder flüssigem Kaminbrennstoff.
  • Zum Haushalt gehören Binnenvertriebene (BVL), die ihren Wohnort geändert haben.
  • Es haben sich Änderungen in der Haushaltszusammensetzung oder in der Liste der zu zahlenden Wohn- und Nebenkosten ergeben.

In diesen Situationen muss ein neuer Antrag und eine Einkommenserklärung eingereicht werden.

Wo kann man die Subvention beantragen

Die Beantragung oder Verlängerung der Zahlung kann auf verschiedene Weise erfolgen. Bürger können persönlich die Servicezentren des Pensionsfonds der Ukraine aufsuchen, sich an die Zentren für die Erbringung administrativer Dienstleistungen (ZNAP) wenden oder über bevollmächtigte Vertreter der lokalen Selbstverwaltungsorgane.

Zusätzliche Zahlungen für Rentner

Neben Wohngeldsubventionen gibt es in der Ukraine weitere Unterstützungsmaßnahmen. Bestimmte Kategorien von Rentnern haben Anspruch auf einen Zuschlag für besondere Verdienste um den Staat. Dies betrifft insbesondere Mütter, die fünf oder mehr Kinder geboren und bis zum sechsten Lebensjahr erzogen haben.

Laut PFU wird die Höhe dieser monatlichen Zusatzzahlung im Jahr 2026 zwischen 908 und 1038 Griwna betragen. Der konkrete Betrag hängt von der Höhe der Grundrente des Empfängers ab.