Ab August treten in der Ukraine wichtige Änderungen im Rentenrecht in Kraft. Die Neuregelungen sollen eines der drängendsten Probleme für künftige Rentner lösen: Die Anrechnung von Arbeitszeiten auf die Versicherungszeit, auch wenn der Arbeitgeber in der Vergangenheit keine Beiträge zur Einheitlichen Sozialabgabe (ESV) entrichtet hat.

Lange Zeit führte das Fehlen von Abgaben seitens des Arbeitgebers dazu, dass Arbeitsjahre einfach aus der Versicherungszeit „verschwanden“. Dies brachte Menschen in eine Zwickmühle: Obwohl sie über tatsächliche Berufserfahrung verfügten, konnten sie die erforderliche Anwartschaftszeit für den verdienten Ruhestand nicht erfüllen. Die Situation wird sich mit dem Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 4851-IX ändern.

Wie sich die Berechnung der Versicherungszeit ändert

Den neuen Regeln zufolge werden sogenannte „problematische“ Zeiträume, in denen der Arbeitgeber von der Steuerzahlung abgewichen ist, nun bei der Berechnung der gesamten Versicherungszeit berücksichtigt. Dies ist von kritischer Bedeutung für diejenigen, die sich am Vorabend des Rentenalters befinden und denen nur wenige Jahre fehlen, um die Leistungen zu beantragen.

Es ist jedoch wichtig, die wesentliche Einschränkung der Neuerung zu verstehen. Obwohl „Lücken“ in den Zahlungen nun nicht mehr den Ruhestand aufgrund des Alters verhindern werden, haben sie keinen Einfluss auf die Höhe der Rente selbst. Bei der Berechnung der Geldleistungen wird die Pensionskasse nur die Monate berücksichtigen, für die Mittel tatsächlich in den Haushalt geflossen sind.

Digitalisierung und Unterstützung bei der Dokumentensammlung

Das Verfahren zur Rentenfestsetzung wird transparenter und automatisierter. Die Pensionskasse der Ukraine (PFU) wird nun Daten über den Bürger eigenständig aus staatlichen elektronischen Registern anfordern. Dies sollte den bürokratischen Prozess erheblich vereinfachen.

Falls in den elektronischen Datenbanken nicht genügend Informationen vorliegen, werden die Spezialisten der Kasse nicht einfach die Rentenfestsetzung verweigern. Im Gegenteil, sie sind verpflichtet, den Bürger zu informieren und bei der Beschaffung fehlender Bescheinigungen in Archiven oder bei ehemaligen Unternehmen zu helfen.

Soziale Unterstützung und neue Zahlungen

Das Rentensystem im Land befindet sich in einem aktiven Transformationsprozess. Für diejenigen Bürger, die derzeit noch kein Recht auf eine Altersrente haben, besteht die Möglichkeit, staatliche Sozialhilfe über das offizielle Portal der PFU auf Distanz zu beantragen.

Zudem hat das Parlament ein Gesetz über die grundlegende soziale Hilfe für einkommensschwache Bevölkerungsschichten unterstützt. Der neue Mechanismus wird mehrere bestehende Arten von Zahlungen zu einer einzigen zusammenfassen und den Betrag unter Berücksichtigung der tatsächlichen Bedürfnisse der jeweiligen Familie berechnen.

Ein wichtiger Richtwert für die Zukunft bleibt die Erhöhung des Existenzminimums. Ab dem 1. Januar 2026 wird dieser Indikator auf 3209 Griwnja steigen. Zusammen damit werden automatisch die Mindestrenten und eine Reihe anderer Sozialleistungen überprüft, was dazu beitragen sollte, das Lebensniveau der Empfänger zu stabilisieren.