Die ukrainische Ministerkabinett hat am 17. August 2026 die Verordnung Nr. 1049 verabschiedet, mit der Änderungen in Punkt 2-1 der Verordnung des Kabinetts der Minister vom 27. Juli 1998, Nr. 1147, eingeführt wurden. Das unmittelbar nach seiner Annahme in Kraft getretene Dokument führt ein Sondergrenzregime entlang der Staatsgrenze zur Russischen Föderation und zur Republik Belarus ein. Dies berichtet RBC-Ukraine unter Verweis auf das Regierungsportal. Die Einschränkungen gelten für alle Grundstücke, die in eine Zone von einem Kilometer Breite entlang der Staatsgrenze fallen, und bleiben für die gesamte Dauer des Kriegsrechts in Kraft.
Was in der kilometerbreiten Grenzzone verboten ist
Innerhalb der festgelegten Kilometerzone wurden eine Reihe von Verboten eingeführt, die darauf abzielen, die Anwesenheit von Zivilisten und nicht genehmigte Aktivitäten einzuschränken. Laut Angaben einschlägiger Medien, insbesondere profile.ru, gehören zu den wichtigsten Einschränkungen das Verbot, in der kilometerbreiten Zone an den Grenzen zu Russland und Belarus zu wohnen. Die Organe des Grenzschutzes haben bereits mit der praktischen Umsetzung der neuen Vorschriften begonnen. Wie in den Erläuterungen zur Verordnung betont wird, haben alle festgelegten Verbote einen vorübergehenden Charakter und werden unmittelbar nach Beendigung des Kriegsrechts auf dem Gebiet der Ukraine aufgehoben.
Begründung: Verteidigung und Schutz der Bürger
Die Regierung erklärt die Einführung des Sonderregimes mit der Notwendigkeit, die Verteidigungsfähigkeit des Landes im Zuge eines großangelegten Krieges mit der Russischen Föderation zu stärken. Besonders hervorgehoben wird das Risiko, dass das Gebiet Belarus für Sabotage- und Provokationsaktionen in der Grenzregion genutzt werden könnte. Die neuen Regeln sollen zudem Zivilisten vor unmittelbarer Gefahr schützen und ihr zufälliges oder nicht genehmigtes Verweilen in einer potenziell gefährlichen Zone unmöglich machen. Das Regime erfüllt somit eine doppelte Funktion – militärische (Kontrolle der Grenzregion) und zivile (Minimierung der Risiken für die Bevölkerung).
Widersprüchliche Angaben
Bei der Einschätzung der Bedrohung durch Belarus gehen die Positionen verschiedener Quellen auseinander. Der Hauptnachrichtendienst (HUR) der Ukraine hatte erklärt, dass derzeit keine Anzeichen für eine Vorbereitung Belarus auf einen Kriegseinsatz gegen die Ukraine festzustellen seien. Allerdings wurden laut offenen Quellen auf dem Gebiet der Republik Belarus Einheiten der 101. Raketenbrigade stationiert, deren Bewaffnung die ballistische Rakete „Oreschnik“ umfasst. Darüber hinaus hatte die Führerin der belarussischen Opposition, Swetlana Tichanowskaja, öffentlich davor gewarnt, dass Russland das Gebiet Belarus zur Verschärfung der Spannungen und zur Durchführung von Provokationen nicht nur gegen die Ukraine, sondern auch gegen NATO-Staaten nutzen könnte. Ein formeller Beitritt Minsks zum Konflikt wurde zwar nicht festgestellt, doch die russische Militärinfrastruktur auf belarussischem Gebiet schafft einen zusätzlichen Risikofaktor, der bei der Einführung des Grenzregimes vermutlich berücksichtigt wird.
Kontext und Perspektiven
Die Einführung eines Sondergrenzregimes in der kilometerbreiten Zone ist eine logische Fortsetzung der Maßnahmen, die die ukrainische Regierung im Rahmen des Kriegsrechts ergreift. Die Verordnung Nr. 1049 schafft keinen neuen Rechtsmechanismus von Grund auf, sondern passt den geltenden Punkt 2-1 der Grundverordnung von 1998 an die aktuelle militärische Lage an. Für die Bewohner der Grenzgebiete bedeutet dies, dass bei der Planung ihres Aufenthalts in der Zone die neuen Einschränkungen zu berücksichtigen sind. Die Aufhebung des Regimes ist an eine einzige klare Bedingung geknüpft – die Beendigung des Kriegsrechts –, was seine Dauer unvorhersehbar und abhängig vom Verlauf der Kampfhandlungen macht.