Der UN-Schiedsgerichtshof hat eine Grundsatzentscheidung in einem der schärfsten maritimen Streitfälle der Gegenwart getroffen. Das Gericht hat offiziell die Ansprüche Russlands auf einen ausschließlichen Souveränitätsanspruch über das Asowsche Meer und die Keratscher Straße abgelehnt und den Status dieser Gewässer als innere Gewässer zweier Staaten – der Ukraine und Russlands – bestätigt.

Das Ende des Mythos vom „russischen See“

Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die rechtliche Widerlegung der These, dass das Asowsche Meer ausschließlich russisches Territorium sei. Der Gerichtshof entschied, dass die Ukraine ihren Status als Küstenstaat in diesen Gewässern behält. Dies bedeutet, dass Kiew seine souveränen Rechte vollständig behält, die nicht durch einseitige Maßnahmen Moskaus nach 2022 annulliert wurden.

Das Urteil feststellte, dass Versuche, den Status quo mit Gewalt zu ändern, im Völkerrecht keine rechtliche Gültigkeit haben.

Umweltverstöße beim Brückenbau

Ein besonderer Schwerpunkt des Urteils lag auf Infrastrukturprojekten Russlands in der Region. Der Gerichtshof stellte Verstöße Russlands beim Bau der Krim-Brücke über die Keratscher Straße sowie beim Verlegen von Unterwasserkabeln und Gasleitungen fest.

Der entscheidende Faktor für die Feststellung der Verstöße war das Fehlen einer angemessenen Umweltverträglichkeitsprüfung für diese Projekte. Die russische Seite führte die erforderlichen Gutachten nicht durch und veröffentlichte deren Ergebnisse nicht, was das Gericht als direkten Verstoß gegen internationale Regeln zum Schutz der Meeresumwelt qualifizierte.

Reaktion Kiiews und Vorgeschichte der Klage

In einer Erklärung des ukrainischen Außenministeriums wurde das Urteil des Gerichtshofs als weiteres Indiz dafür gewertet, dass Russland systematisch gegen die Normen des Völkerrechts verstößt. Das Ministerium betonte, dass Versuche Moskaus, die Folgen der Aggression als „neue Realität“ aufzuzwingen, keine internationale Anerkennung finden werden.

Das Gerichtsverfahren wurde von der Ukraine bereits am 14. September 2016 eingeleitet. Auslöser der Klage waren Handlungen Russlands, die gegen die UN-Seerechtskonvention verstießen und 2014 in den Gewässern vor der besetzten Krim, im Asowschen Meer und in der Keratscher Straße begannen.

Militärischer Kontext und Flottenverlegungen

Das Urteil fiel vor dem Hintergrund einer Verschärfung der Lage in der Region. Russland bereitet derzeit die Verlegung des Kommandos der Schwarzmeerflotte aus Sewastopol vor. Nach vorliegenden Informationen haben Offiziere bereits mit ihren Familien den Umzug nach Noworossijsk begonnen, ohne auf offizielle Anweisungen zu warten.

Gleichzeitig gehen die Kampfhandlungen weiter. Die ukrainischen Streitkräfte führen Angriffe auf die Brückenübergänge nach Krim durch. Die russische Seite bestätigt neue Angriffe, versucht jedoch in ihren Berichten, die Bewertung der Folgen zu minimieren.