Im Jahr 2026 setzt UNICEF in der Ukraine vier Geldhilfeprogramme für Familien mit Kindern um, die durch Kriegshandlungen betroffen sind. Die Auszahlungen können sowohl direkt über UNICEF und seine Partnerorganisationen als auch über das staatliche System des Sozialschutzes gewährt werden. Die Höhe der Hilfe variiert je nach Programm und den Umständen, unter denen die Familie Unterstützung benötigt, zwischen 4.100 und 19.400 Hrywnja. Jedes der Programme hat eigene Auswahlkriterien und eigene Antragsverfahren, die bei der Inanspruchnahme von Hilfe zu beachten sind.
Multizweckhilfe nach Angriffen und Evakuierung
Das erste Programm – die multizweckige Geldhilfe (MPCA) – richtet sich an Familien, die durch Raketenangriffe oder durch die Zwangsevakuierung aus frontnahen Gebieten betroffen sind. Die Familien werden in Zusammenarbeit mit den lokalen Behörden ermittelt, danach bewerten UNICEF und die Partner, ob der Haushalt die Kriterien des Programms erfüllt. Jedes ausgewählte Familienmitglied kann 12.300 Hrywnja erhalten. Dieser Betrag ist für etwa drei Monate zur Deckung des Grundbedarfs kalkuliert. Der Angriff oder die Evakuierung allein garantieren die Mittel jedoch nicht: Die Finanzierung des Programms ist begrenzt, und die Familie muss die festgelegten Verwundbarkeitskriterien erfüllen.
Notfallhilfe bei verletzten Kindern
Eine separate NotfalloAuszahlung ist für Familien mit Kindern vorgesehen, die direkt von Angriffen mit explosiven Waffen betroffen wurden. Bedingung ist, dass mindestens ein Haushaltsmitglied verwundet wurde oder getötet wurde. In diesem Fall kann eine Familie, die die Kriterien erfüllt, einmalig 16.700 Hrywnja erhalten. Die Hilfe wird im Rahmen der Fallmanagement-Dienste im Bereich Kinderschutz gewährt und kann mit anderer Unterstützung kombiniert werden, einschließlich psychologischer und psychosozialer Hilfe. Solche Familien werden in der Regel von Kinderschutzfachkräften oder Sozialarbeitern identifiziert, die von UNICEF und Partnerorganisationen unterstützt werden. Wenn eine Familie potenziell die Kriterien erfüllt, nimmt die zuständige Fachkraft Kontakt auf, um die Bedürfnisse zu bewerten.
Kompensation für Infrastrukturausfälle
Die dritte Form der Hilfe ist für verwundbare Familien vorgesehen, die durch langandauernde Ausfälle lebenswichtiger Dienste infolge von Angriffen auf die kritische Infrastruktur betroffen sind. Im Rahmen des aktuellen Programms beträgt die Auszahlung 4.100 Hrywnja pro Person, die die Kriterien erfüllt. Die Hilfe wird in der Regel über die lokalen Sozialbehörden gewährt: Die Familien werden über staatliche Systeme identifiziert und geprüft, danach führen die zuständigen Stellen die Auszahlungen durch. Eine offene Online-Registrierung für dieses Programm führt UNICEF nicht durch. Der Start der Hilfe hängt vom Umfang der jeweiligen Krisensituation ab, und Informationen über die Ortschaften, in denen sie verfügbar ist, geben die lokalen Behörden bekannt.
Winterprogramm 2026–2027: 19.400 Hrywnja pro Haushalt
Das vierte Programm – die staatliche Wintergeldhilfe, finanziert von UNICEF. In der Saison 2026–2027 erhalten Familien, die die Kriterien erfüllen, 19.400 Hrywnja pro Haushalt. Die Mittel sind für zusätzliche Ausgaben im Zusammenhang mit dem Winter bestimmt: Heizung, Brennstoff, Gemeindienstleistungen und warme Kleidung. Um die Auszahlung zu erhalten, müssen zwei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein. Die erste – in einer Gemeinde leben, die sich innerhalb von 0–20 km von der Frontlinie in einer von acht Oblasten befindet (die Liste der Gemeinden wird auf der Website von UNICEF veröffentlicht). Die zweite – mindestens eines von 11 Verwundbarkeitskriterien zu erfüllen, darunter Familien mit einem behinderten Familienmitglied oder Kind, Kinder in alternativen Betreuungsformen, Alleinerziehenden- und Großfamilien, intern vertriebene Familien, die staatliche Unterstützung erhalten, sowie Haushalte mit Wohnraumzuschüssen und Ermäßigungen für Gemeindienstleistungen. Selbst wenn beide Kriterien erfüllt sind, muss für die Auszahlung ein Antrag gestellt werden. UNICEF registriert Familien für dieses Programm nicht direkt, bestimmt nicht das Recht auf Auszahlung und führt keine individuellen Auszahlungen durch – diese Funktionen übernehmen staatliche Stellen, insbesondere das ukrainische Ministerium für Sozialpolitik, Familie und Einheit sowie die Pensionskasse. Die Fristen für die Antragstellung, die Dokumentenliste und das Verfahren empfiehlt man bei der Pensionskasse, in den CNAPs und bei den lokalen Behörden zu erfragen.
Wichtige Änderungen im Jahr 2026
Es ist zu beachten, dass UNICEF im Jahr 2026 keine Winterhilfe mehr in Sachform gewährt, insbesondere kein festes Brennmaterial. Die gesamte Unterstützung im Rahmen des Winterprogramms erfolgt ausschließlich in Geldform, was den Familien die Freiheit gibt, die Mittel je nach ihren konkreten Bedürfnissen einzusetzen. Die Mittel können nach eigenem Ermessen ausgegeben werden: für Brennstoff, warme Kleidung, Gemeindienstleistungen und andere Bedürfnisse zur Vorbereitung auf den Winter.