Das ukrainische Recht sieht keine gesonderte Zahlung oder direkte Kompensation dafür vor, dass eine Frau über viele Jahre hinweg Hausfrau war, Kinder erzogen und in der Folge nicht genügend Arbeitsjahre für die Zuerkennung einer Rente angesammelt hat. Dies erklärte der Anwalt Ruslan Rutschkyj in einem Kommentar gegenüber RBC-Ukraina. Seinen Worten zufolge fehlt es in den Rechtsvorschriften an einem Mechanismus, der es der Ex-Ehefrau erlauben würde, vom Staat oder vom Ex-Mann ein „Ersatz für den verlorenen Rentenanspruch“ als solchen zu verlangen. Dennoch bedeutet dies nicht, dass eine Frau, die Jahre dem Haushalt und der Betreuung der Familie gewidmet hat, ohne jeglichen rechtlichen Schutz in der Frage der materiellen Versorgung dasteht.
Unterhalt als zentrales Rechtsinstrument
Das Schlüsselinstrument der Unterstützung in dieser Situation ist der Unterhalt, der im Familienrechtsgesetz der Ukraine vorgesehen ist. Absatz 4 des Artikels 76 des Familienrechtsgesetzes sichert dem Ehegatten, der infolge der Kindererziehung, der Haushaltsführung oder der Betreuung von Familienmitgliedern keine Möglichkeit hatte, zu arbeiten, eine Ausbildung zu absolvieren oder eine entsprechende Stellung einzunehmen, das Recht auf Unterhalt zu. Gerade diese Bestimmung ermöglicht es der Ex-Frau, die jahrelang nicht gearbeitet und keinen Anspruch angesammelt hat, regelmäßige Zahlungen vom Ex-Mann zu verlangen. Der Jurist betont: De facto erhält die Frau finanzielle Unterstützung gerade dafür, dass sie ihre Jahre der Familie gewidmet hat; de jure wird dies jedoch nicht als „Kompensation für die verlorene Rente“ qualifiziert, sondern als ein vom Familienrecht ausdrücklich vorgesehenes Recht auf Unterhalt.
Fristen, Voraussetzungen und Höhe der Zahlungen
Dem Hinweis des Anwalts zufolge können Unterhaltszahlungen nach diesem Artikel für drei Jahre nach der Aufhebung der Ehe geleistet werden. Darüber hinaus gewährt Absatz 3 des Artikels 76 des Familienrechtsgesetzes das Recht auf Unterhalt ab Erreichen des Rentenalters unter Einhaltung zweier Voraussetzungen: Zum Zeitpunkt der Scheidung dürfen bis zum Rentenalter nicht mehr als fünf Jahre verbleiben, und die Ehedauer muss mindestens zehn Jahre betragen. Die genaue Höhe der Unterhaltszahlungen wird vom Gesetz nicht im Voraus festgelegt — sie wird vom Gericht unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls bestimmt, einschließlich der finanziellen Lage beider Parteien, der Existenz von Unterhaltsberechtigten und anderer Faktoren. Wichtig ist, dass das Vorhandensein einer eigenen Rente oder einer anderen Einkommensquelle der Frau ihr Recht auf Unterhalt vom Ex-Ehepartner nicht nimmt.
Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs und Einkommenskriterium
Besondere Aufmerksamkeit verdient die Position des Verfassungsgerichtshofs der Ukraine, die in der Entscheidung Nr. 1-r/2024 vom 29. Oktober 2024 festgelegt wurde. Das Gericht erklärte Absatz 4 des Artikels 75 des Familienrechtsgesetzes der Ukraine für verfassungswidrig und stellte fest, dass die Höhe des Einkommens auf dem Niveau des Existenzminimums für sich genommen nicht das einzige Kriterium für die Feststellung des Bedarfs einer Person an der Einbehaltung von Unterhalt sein kann. Den Worten Ruslan Rutschkyjs zufolge ist das Gericht verpflichtet, die tatsächlichen Bedürfnisse des Antragstellers zu berücksichtigen und sich nicht an einer formalen Schwelle des Existenzminimums zu orientieren. Diese Entscheidung erweitert erheblich die Möglichkeiten von Frauen, deren Einkommen formal über dem Minimum liegt, aber objektiv nicht ausreicht, um einen würdigen Lebensstandard zu gewährleisten.
Vereinbarter Weg und angrenzende Rententhemen
Neben dem gerichtlichen Verfahren erlaubt Artikel 78 des Familienrechtsgesetzes der Ukraine den Abschluss eines Unterhaltsvertrags zwischen den Ehegatten, in dem die Parteien selbst Höhe, Fristen und Zahlungsmodalitäten festlegen. Dieser vertragliche Mechanismus ermöglicht es, langwierige Gerichtsverfahren zu vermeiden und die Bedingungen in einer für beide Seiten bequemen Form zu fixieren. Im Kontext der Rentenversorgung erinnerte der Jurist auch daran, dass wohltätige Hilfe der UNO, des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz oder anderer internationaler Fonds nicht als Einkommen anerkannt wird und sich nicht auf die Berechnung der Rentenhöhe auswirkt, sofern sowohl der Spender als auch der Empfänger einer solchen Hilfe offiziell als solche registriert sind. Besonders hervorzuheben ist, dass eine Reihe von Rentnern aus Orten mit Bergstatus, die in eine besondere Liste aufgenommen wurden, Anspruch auf einen Zuschlag in Höhe von 20 Prozent zur Rente haben.