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title: "Tod eines Kindes durch einen Streifenwagen: Polizistin in Pryluky zu 8 Jahren Haft verurteilt"
description: "Ein Gericht in Pryluky hat eine Polizistin zu 8 Jahren Haft verurteilt, weil sie bei einem tödlichen Verkehrsunfall ein sechsjähriges Mädchen tötete. Die Beamte verletzte im Dienstfahrzeug die Verkehrsregeln an einem Fußgängerüberweg, obwohl die Warnblinker eingeschaltet waren. Zudem wurden 6 Millionen Hrywnja Schadensersatz eingezogen. ⚖️🚓"
date: 2026-08-04T12:20:01.000Z
lang: de
url: https://xab.info/de/posts/urteil-gegen-polizistin-wegen-todesschlag-unfall-in-pryluky-de
tags: [ukraine, police, pryluky, victor-logachev, traffic-accident]
publisher: "XAB.info"
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# Tod eines Kindes durch einen Streifenwagen: Polizistin in Pryluky zu 8 Jahren Haft verurteilt

![Richter in Robe mit Auszeichnung liest Urteil in Fall des Todes eines Kindes durch Fahrlässigkeit einer Polizistin in Pryluky](https://xab.info/media/2026/08/04/prigovor-politseyskoy-za-smertelnuyu-avariyu-v-prilukah/prigovor-politseyskoy-za-smertelnuyu-avariyu-v-prilukah-1.webp)

Das Stadt- und Rajonsgericht Pryluky in der Oblast Tschernihiw hat ein Urteil in dem hochsensiblen Fall eines tödlichen Verkehrsunfalls mit Beteiligung eines Polizeibeamten gefällt. Die Mitarbeiterin der Nationalpolizei wurde für schuldig befunden, die Straßenverkehrsregeln verletzt zu haben, was zum Tod eines sechsjährigen Mädchens führte, und zu 8 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

### Maximale Strafe und zivilrechtliche Haftung

Die heute, am 4. August, beendete Gerichtsverhandlung war der Höhepunkt des Strafverfahrens, das gemäß Teil 2 des Artikels 286 des Strafgesetzbuchs der Ukraine eingeleitet wurde. Das Gericht unterstützte die Position der Anklage, vertreten durch den Ersten Stellvertretenden Generalstaatsanwalt Wiktor Logatschew, vollständig. Der Angeklagten wurde eine Strafe von 8 Jahren Haft auferlegt – dies ist die maximale Strafe, die das Gesetz für dieses Verbrechen vorsieht.

Neben der Haftstrafe entschied das Gericht, die Verurteilte für 3 Jahre vom Führen von Kraftfahrzeugen auszuschließen. Zudem wurden die zivilrechtlichen Klagen der Geschädigten stattgegeben: Von der ehemaligen Polizistin wurden 6 Millionen Hrywnja als Entschädigung für immateriellen Schaden zugunsten der Familie des Verstorbenen eingezogen.

### Details der Tragödie: Eile kostete das Leben

Der tödliche Vorfall ereignete sich am 10. Dezember 2025 in der Stadt Pryluky. Gegen 11:44 Uhr eilte die Polizistin mit einem Dienstfahrzeug, einem Mitsubishi Outlander, zu einem Einsatz bei einem anderen Verkehrsunfall. An der Wjatscheslaw-Tschernowol-Straße näherte sich das Auto einem ungesicherten Fußgängerüberweg, auf dem zu diesem Zeitpunkt eine Frau mit ihrer sechsjährigen Tochter ging.

Laut den Akten waren zum Zeitpunkt des Unfalls am Fahrzeug nur die Warnblinker eingeschaltet; das akustische Warnsignal wurde von der Fahrerin nicht aktiviert. Bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h bewegte sich das Dienstfahrzeug mit 51–55 km/h. Die Fahrerin reduzierte die Geschwindigkeit vor der „Zebrastreifen“-Markierung nicht, gab den Fußgängern nicht den Vorrang und traf keine zeitnahen Maßnahmen zum Anhalten.

Die forensische Untersuchung bestätigte, dass die Polizistin technisch in der Lage gewesen wäre, den Aufprall zu vermeiden, wenn sie die Verkehrsregeln eingehalten hätte. Infolge der Kollision erlitt das sechsjährige Mädchen lebensunverträgliche Verletzungen und starb vor Ort. Ihre Mutter wurde mit Verletzungen mittlerer Schwere ins Krankenhaus eingeliefert.

### Position der Staatsanwaltschaft und Status der Angeklagten

Während des Prozesses bekannte sich die Angeklagte nur teilweise für schuldig. Das Gericht berücksichtigte, dass sie zum Zeitpunkt der Tat eine aktive Polizeibeamtin war und eine Dienstaufgabe erfüllte, jedoch wurde dieser Umstand nicht als Grund für eine Strafmilderung gewertet. Das Gericht stellte keine weiteren strafmildernden oder strafschärfenden Umstände fest, abgesehen von denen, die bereits im Urteil berücksichtigt wurden.

„Die Staatsanwaltschaft hat von Beginn des Strafverfahrens an konsequent ihre prinzipielle Position vertreten – sowohl hinsichtlich der Untersuchungshaft der Angeklagten als auch hinsichtlich der Verhängung der maximalen Strafe. Die im Gericht gesammelten und untersuchten Beweise bestätigten ihre Schuld und den direkten kausalen Zusammenhang zwischen den begangenen Verstößen und dem Tod des sechsjährigen Kindes vollständig“, so die Erklärung der Pressestelle des Büros des Generalstaatsanwalts.

Wiktor Logatschew, der die Anklage unterstützte, betonte, dass der Status eines Beamten der Strafverfolgungsbehörden nicht von der Verantwortung befreit. Im Gegenteil, er sieht eine erhöhte Pflicht vor, legal und sicher zu handeln. Zuvor hatte die Nationalpolizei mitgeteilt, dass ein dienstliches Ermittlungsverfahren wegen des Verkehrsunfalls eingeleitet wurde und die beteiligten Mitarbeiter von ihren Aufgaben suspendiert wurden.