In der Ukraine wurde das Verfahren zur Verlängerung der Wehrdienstbefreiung für wehrpflichtige Personen vereinfacht. Das Verteidigungsministerium des Landes hat über wichtige Änderungen informiert, die es Bürgern ermöglichen, den rechtlichen Grund für die Gewährung einer Befreiung legal zu wechseln, ohne dabei das Risiko einer Einberufung während der bürokratischen Verfahren zu laufen.

Garantie der Sicherheit beim Wechsel des Begründungsgrundes

Laut Informationen, die RBC-Ukraine vom Verteidigungsministerium erhalten hat, beendet die Einreichung eines Antrags auf Verlängerung der Befreiung nicht die Gültigkeit der aktuellen Befreiung. Diese wesentliche Änderung garantiert, dass der Bürger in dem Zeitraum, in dem die staatlichen Organe seine Unterlagen prüfen, nicht eingezogen wird.

Die entsprechenden Änderungen im Gesetz wurden vom Kabinett der Minister verabschiedet. Jetzt kann ein Antrag auf Verlängerung gestellt werden, wenn für die wehrpflichtige Person ein neuer, gesetzlicher Grund gemäß Artikel 23 des Gesetzes der Ukraine „Über die Mobilmachungsvorbereitung und Mobilmachung“ vorliegt.

Digitalisierung und das Register „Oberyh“

Im Ministerium wurde betont, dass diese Neuerungen darauf abzielen, das Verfahren zur Gewährung und Verlängerung von Befreiungen digitaler und transparenter zu gestalten. Der Schwerpunkt liegt auf der Automatisierung der Prozesse und der korrekten Erfassung der Daten im staatlichen Register „Oberyh“.

Zur Erinnerung: Bereits im Juli wurde im Land ein Mechanismus zur automatischen Verlängerung von Befreiungen eingeführt. Wenn der Grund für die Befreiung vom Wehrdienst weiterhin besteht und durch Daten aus staatlichen Registern bestätigt wird, müssen die meisten wehrpflichtigen Personen keine neuen Anträge zur Verlängerung der Befreiung einreichen.

Neue Funktionen in der App „Reserv+“

Parallel zur Vereinfachung der Bürokratie wurde die Funktionalität der staatlichen App „Reserv+“ erweitert. Nutzer können nun Bewerbungen auf Stellen in den Verteidigungskräften der Ukraine einreichen, für die neue Verträge abgeschlossen werden. Eine wichtige Bedingung solcher Verträge ist das garantierte Recht auf Befreiung von der Einberufung nach deren Beendigung.