Für viele Ukrainer ist die Vermietung von Immobilien nicht nur eine Einkommensquelle geworden, sondern unter Kriegsbedingungen oft die einzige. Sobald eine Wohnung jedoch Gewinn abwirft, wird sie rechtlich zu einem geschäftlichen Objekt, das die strikte Einhaltung der Steuergesetze erfordert.

Ein Vermieter, der versuchen möchte, der Verantwortung auszuweichen, schiebt die Steuerlast oft einfach auf den Mieter ab, indem er den Steuerbetrag zum Mietpreis hinzufügt. Doch laut Tatjana Danilenko, Vorsitzende des Ausschusses der Anwaltsvereinigung der Ukraine für Zivilrecht und Zivilprozess, befreit dies den Eigentümer nicht von seiner Verantwortung.

Wer zahlt und wann: Juristische Feinheiten

Rechtlich gesehen liegt die Pflicht zur Deklaration des Einkommens ausschließlich beim Eigentümer (Vermieter). Das Vorliegen eines Mietvertrags bestätigt automatisch die Tatsache des Einkommens aus Immobilien. Selbst wenn die Immobilie im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit (Einzelunternehmer) vermietet wird, unterliegen die Einnahmen aus der Vermietung von Wohnungen oder Häusern der Besteuerung als reguläres Einkommen einer natürlichen Person.

Wenn Sie als Privatperson eine Immobilie vermieten, müssen Sie das Einkommen selbst deklarieren und die Steuern zahlen. Ein entscheidender Faktor hierbei sind die Fristen. Die Zahlung muss innerhalb von 40 Tagen nach Ablauf eines jeden Quartals erfolgen. Das Steuergesetzbuch der Ukraine legt klare Fristen für den quartalsweisen Berichtszeitraum fest:

  • bis zum 9. Februar;
  • bis zum 9. Mai;
  • bis zum 9. August;
  • bis zum 9. November.

Neben den vierteljährlichen Zahlungen muss der Eigentümer eine jährliche Erklärung über seinen Vermögens- und Einkommensstatus einreichen, in der die Gesamtsumme der im Laufe des Jahres erzielten Mieteinnahmen angegeben wird.

Bußgelder und strafrechtliche Verantwortung

Die Steuerverwaltung überwacht die Einnahmen aus Immobilien aktiv, und für Verstöße sind schwerwiegende Sanktionen vorgesehen. Bei systematischer Steuerhinterziehung können die Bußgelder für das Verschweigen von Einkünften zwischen 51.000 und 85.000 Griwna betragen.

Das Gesetz sieht nicht nur eine administrative, sondern auch eine strafrechtliche Verantwortung für die Nichtzahlung von Steuern in beträchtlichem Umfang vor. Dies macht die „schwarze“ Vermietung von Immobilien zu einer extrem riskanten Angelegenheit für Eigentümer.

Pläne zur Senkung der Steuern und Vergünstigungen

Laut Tatjana Danilenko sind viele Vermieter gezwungen, „im Schatten“ zu arbeiten, aufgrund der durch den Krieg verursachten wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Die Senkung der Steuerlast wird als Mittel zur Legalisierung des Marktes betrachtet.

Seit dem 9. Juni hat die Werchowna Rada (das ukrainische Parlament) einen Gesetzentwurf zur Senkung der Mietsteuer unterstützt: Die Einkommensteuer (NDFL) für Vermieter wird von 18 % auf 5 % gesenkt. Das Gesetz soll ab 2027 in Kraft treten.

Auch im Parlament wurde ein Gesetzentwurf registriert, der neue Ansätze zur Besteuerung vorschlägt. Das Dokument sieht Steuervergünstigungen für Eigentümer vor, die Wohnungen an Binnenvertriebene (BPL), Kriegsveteranen und Personen mit Kriegsbehinderung vermieten.

Der Mietmarkt unter Kriegsbedingungen

Die Situation auf dem Mietmarkt ist ungleichmäßig. Das größte Interesse an Wohnungen besteht in den Städten an der Frontlinie: Saporischschja, Charkiw und Sumy. Gleichzeitig ist die Nachfrage nach Mieten in Kiew und Odessa „eingebrochen“.