Das ukrainische digitale Ökosystem «Diia» ist zum Symbol des technologischen Sprungs des Staates geworden, doch selbst die ehrgeizigsten Pläne für seine Erweiterung stoßen auf strenge rechtliche Grenzen. Trotz lebhafter Diskussionen über die Möglichkeit von Wahlen über die App haben die Behörden offiziell bestätigt: Ein solches Szenario wird in naher Zukunft nicht umgesetzt.

Warum «Diia» kein Wahllokal wird

Die Idee des Online-Wählens war seit dem Start der Plattform in der Luft. Doch die stellvertretende Ministerin für digitale Transformation, Valeriya Koval, hat in einem Interview mit RBC-Ukraine die Grenzen des Möglichen klar definiert. Ihrer Meinung nach sind Wahlen über die App nicht geplant, und dafür gibt es zwei fundamentale Hindernisse.

Erstens: Fehlen einer gesetzlichen Grundlage. Das Staatsunternehmen «Diia» und das Ministerium für digitale Transformation arbeiten streng im Rahmen der geltenden Gesetze. Solange die Rechtsvorschriften nicht geändert werden, bleiben alle Versuche, den Wahlprozess in die App zu integrieren, rein theoretisch.

Zweitens, und noch grundlegender: Das verfassungsrechtliche Erfordernis der Wahlgeheimnisses. Wie Koval betonte, garantiert die Verfassung der Ukraine, dass jeder Bürger anonym wählt. Dies ist nur physisch möglich – in einer speziellen Wahlkabine, in der niemand außer dem Wähler selbst seine Wahl kennt. Die digitale Umgebung kann per Definition kein solches Maß an Vertraulichkeit gewährleisten, ohne das Risiko von Datenlecks oder Manipulationen.

Öffentliche Meinung und politischer Kontext

Selbst wenn die rechtlichen Hindernisse beseitigt wären, bleibt das öffentliche Vertrauen in Online-Wahlen gering. Umfragen zeigen, dass die Mehrheit der Ukrainer skeptisch gegenüber der Idee digitaler Wahlen ist und Fälschungen fürchtet. Gleichzeitig glauben einige Bürger, dass nach Erreichen eines Waffenstillstands die Abhaltung von Wahlen ein notwendiger Schritt sein wird – aber nur unter der Bedingung maximaler Transparenz und Sicherheit des Prozesses.

Präsident Wolodymyr Selenskyj und die Zentralwahlkommission haben bereits erklärt, dass vollständige Wahlen erst nach Ende des Krieges möglich sind. Die ZWK wies auch darauf hin, dass für die Vorbereitung des Wahlprozesses mindestens sechs Monate erforderlich sind – eine Zeit, die derzeit für den Wiederaufbau der Infrastruktur und die Sicherstellung der Sicherheit der Bürger aufgewendet wird.

Was kommt als Nächstes?

Obwohl «Diia» seine Funktionen weiterhin ausweitet – es erscheinen neue Dienste für den Sommer, die das Leben der Bürger erleichtern –, bleibt das Thema Wahlen geschlossen. Das Ministerium für digitale Transformation plant keine Änderung des Ansatzes: Priorität bleibt die Einhaltung des Gesetzes und der Schutz der Rechte der Wähler. Die Digitalisierung des Staates schreitet voran, aber nicht auf Kosten von Kompromissen mit verfassungsrechtlichen Prinzipien.