Unter Kriegsbedingungen bleibt die Frage der Teilnahme an der militärärztlichen Kommission (WWK) eines der am häufigsten diskutierten Themen unter den Wehrpflichtigen. In den territorialen Zentren für Rekrutierung und soziale Unterstützung (TCK) wurde geklärt, wer genau zur medizinischen Untersuchung erscheinen muss und für wen dieses Verfahren nicht obligatorisch ist.
Wer gesetzlich zur WWK verpflichtet ist
Laut Informationen des Oblast-TCK und der Sozialabteilung von Schytomyr unterliegen nicht alle Bürger einer obligatorischen medizinischen Untersuchung, sondern nur bestimmte, gesetzlich festgelegte Kategorien. Dies betrifft in erster Linie diejenigen, die offiziell von den Behörden für die Wehrpflichtregistrierung zur Untersuchung überwiesen werden.
Zu den obligatorischen Kategorien gehören:
- Alle Wehrpflichtigen, die eine Einberufung oder eine offizielle Überweisung zur medizinischen Untersuchung vom TCK erhalten haben.
- Bürger, die zuvor als „bedingt tauglich für den Militärdienst im Kriegsfall“ eingestuft wurden, sofern sie nach den Gesetzesänderungen des Jahres 2024 keine erneute Untersuchung durchlaufen haben.
- Personen, die eine Verträge auf Zeit beim Militär abschließen möchten.
- Aktive Militärangehörige, die eine erneute Gesundheitsbewertung benötigen (z. B. nach Verletzungen oder bei Verschlechterung des Zustands).
Neue Anforderungen für Ärztinnen
Das TCK hat besonderes Augenmerk auf die Kategorie der Frauen mit medizinischer oder pharmazeutischer Ausbildung gelegt. Für diejenigen, die ihr Studium nach 2025 abgeschlossen haben, wurden strenge Fristen eingeführt: Innerhalb von 60 Tagen müssen sie sich in das Wehrregister eintragen lassen, die militärärztliche Kommission durchlaufen und die entsprechenden Dokumente ausstellen lassen.
Ziele und Ergebnisse der Kommission
Die militärärztliche Kommission dient der genauen Feststellung des Gesundheitszustands und der Bestimmung der Eignungskategorie für den Dienst. Die Reihenfolge der Überweisung und Durchführung der Untersuchung wird von den Behörden für die Wehrpflichtregistrierung gemäß der ukrainischen Gesetzgebung geregelt.
Nach der Abschaffung des Status „bedingt tauglich“ können die Entscheidungen der WWK je nach Diagnose variieren: von der Einstufung als untauglich oder vorübergehend untauglich bis hin zur Überweisung in rückwärtige Einheiten oder zur vollen Tauglichkeit für den Dienst.
Zuvor wurde über einen Gesetzentwurf berichtet, der das Verfahren der WWK für Ausländer regelt, die in den Streitkräften der Ukraine (AFU) dienen oder dienen möchten. Das Dokument legt das Untersuchungsverfahren zur Bestätigung von Verletzungen, Erkrankungen und der Notwendigkeit einer Rehabilitation fest.