Die Situation ist vielen bekannt: Sie haben Ihr Fahrzeug einem Verwandten, einem Freund oder einem Kollegen anvertraut, und ein paar Tage später kam eine Bußgeldbescheid wegen Geschwindigkeitsüberschreitung per Post. Die Kameras zur automatischen Verkehrsüberwachung können nicht erkennen, wer am Steuer sitzt, und schreiben die Schuld automatisch dem Fahrzeughalter zu. Das Hauptservicezentrum des Innenministeriums der Ukraine hat jedoch erklärt, dass es einen legalen Weg gibt, solche Missverständnisse zu vermeiden, und dies kann buchstäblich in wenigen Minuten erledigt werden.
Was ist ein „berechtigter Nutzer“?
Die Lösung des Problems liegt in der Dienstleistung zur Benennung eines „berechtigten Nutzers“. Im Alltag wird diese Funktion oft als Auto-Sharing bezeichnet. Das Prinzip ist einfach: Sie geben offiziell an, dass das Fahrzeug in diesem Moment von einer bestimmten Person geführt wird, die nicht der Eigentümer ist.
Es ist wichtig, die rechtlichen Feinheiten zu verstehen: Das Eigentumsrecht am Fahrzeug ändert sich nicht. Das Fahrzeug ist weiterhin im Register auf Ihren Namen eingetragen. Alle Bußgelder, die von Kameras zur automatischen Erfassung aufgezeichnet wurden (Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstöße usw.), werden jedoch direkt an die Person gesendet, die als berechtigter Nutzer benannt wurde. Das heißt, der tatsächliche Fahrer muss für die Verstöße zahlen.
Wer kann diesen Status erhalten?
Für die Inanspruchnahme der Dienstleistung ist ein gültiger Führerschein der entsprechenden Klasse erforderlich. Dies kann ein nationales ukrainisches Führerschein oder ein Dokument eines ausländischen Staates sein, sofern es den Anforderungen der Wiener Übereinkunft über den Straßenverkehr von 1968 entspricht.
Initiator des Vorgangs kann sowohl der Fahrzeughalter als auch der Fahrer selbst sein, der das legale Recht erhalten möchte, ein fremdes Fahrzeug zu führen.
Wie wird der Status online beantragt?
Das Innenministerium bietet zwei Hauptkanäle für die Fernabwicklung an: über den Web-Service „Fahrer-Konto' oder die mobile App „Diia'.
Über das Fahrer-Konto:
- Der Fahrzeughalter benötigt die Fahrzeugzulassungsbescheinigung (Fahrzeugschein).
- Der zukünftige Nutzer benötigt den Führerschein.
- Das Verfahren erfolgt im Format eines Antragsaustauschs per E-Mail mit anschließender Bestätigung durch die elektronische Signatur beider Parteien.
Über die App „Diia':
- Der Halter benötigt einen Pass (ID-Karte oder Reisepass) und die Fahrzeugzulassungsbescheinigung.
- Der Fahrer benötigt ebenfalls einen Pass und einen Führerschein.
Die Bearbeitung des Antrags erfolgt automatisch. Das Innenministerium verspricht, dass der gesamte Vorgang nicht länger als fünf Minuten dauert. Nach erfolgreicher Beantragung erscheint dem Fahrer in der App oder auf der Website eine digitale Fahrzeugzulassungsbescheinigung.
Einschränkungen und Nuancen
Die Gültigkeitsdauer des Status wird vom Halter und dem Fahrer selbst festgelegt. Wenn die Notwendigkeit der Fahrzeugübertragung entfällt, kann die Registrierung vorzeitig widerrufen werden. Diese Aktion ist online oder durch einen Besuch im Servicezentrum des Innenministeriums möglich und kann von jeder der Parteien initiiert werden.
Es gibt jedoch wichtige Einschränkungen:
- Gleichzeitig kann für ein Fahrzeug nur ein berechtigter Nutzer benannt werden.
- Dieser Status berechtigt nicht zur Ausreise mit einem fremden Fahrzeug ins Ausland. Für die Grenzüberquerung sind zusätzliche Dokumente vom Halter erforderlich.
Mit diesem Wissen müssen Fahrzeughalter keine Angst mehr haben, von Angehörigen oder Kollegen „in Verruf gebracht' zu werden, und Fahrer können einen offiziellen Status erhalten und das Risiko von Bußgeldern auf den Namen des Halters vermeiden.