Die Regierung des Kantons Zürich, einer der wirtschaftlich am stärksten entwickelten Regionen der Schweiz, hat beschlossen, Änderungen im Sozialhilfegesetz vorzunehmen. Die Neuerungen betreffen Ukrainer, die vorübergehenden Schutz (S-Status) und einen Aufenthaltstitel im Land erhalten haben. Der Gesetzentwurf, der die Auszahlungsmodalitäten ändern soll, wurde dem Kantonsrat zur Genehmigung vorgelegt und soll gemäß den Plänen der Behörden am 1. März 2027 in Kraft treten.
Paradigmenwechsel: Von Bundesnormen zu kantonalen Entscheidungen
Die Entscheidung Zürichs ist eine direkte Folge von Änderungen im Bundesrecht. Vor einem Monat hat der Bundesrat der Schweiz die Zuständigkeit für die Festlegung von Höhe und Bedingungen der Sozialhilfe für Personen mit S-Status auf die Kantone übertragen. Bis zu diesem Zeitpunkt verpflichtete das Bundesrecht, Personen mit S-Status, die einen Aufenthaltstitel besitzen, Sozialhilfe auf der gleichen Ebene wie Schweizer Bürgern zu gewähren.
Die Behörden des Kantons Zürich haben diese Gelegenheit genutzt, um den Ansatz zu überarbeiten. Die Hauptidee des vorbereiteten Gesetzentwurfs besteht darin, alle Personen mit S-Status – unabhängig davon, ob sie einen Aufenthaltstitel besitzen – der Kategorie „vorübergehend aufgenommene Personen“ gleichzustellen. Das bedeutet, dass anstelle der Standardsozialhilfe, deren Höhe höher ist, Zahlungen nach speziellen, strengeren Regeln gewährt werden.
Anreiz zur Integration und Verhinderung von Migration
Die Regierung des Kantons erklärt ihre Position mit der Notwendigkeit, Anreize zur Integration aufrechtzuerhalten. Im März 2027 werden die ersten Ukrainer, die 2022 in die Schweiz eingereist sind, fünf Jahre Aufenthalt im Land vollenden. Genau dieser Zeitraum ist entscheidend für das Recht auf eine vollständige Aufenthaltserlaubnis.
Ohne die Gesetzesänderungen wären diese Personen automatisch in die Kategorie der Empfänger der regulären Sozialhilfe übergegangen. Die Behörden Zürichs befürchten, dass dies einen massenhaften Umzug von Ukrainern gerade in diesen Kanton aufgrund der höheren Zahlungen auslösen könnte. Nach geltendem Recht haben Personen mit S-Status das Recht, ihren Wohnkanton zu wechseln. Die Beibehaltung des aktuellen Unterstützungsniveaus soll eine solche Migration verhindern und das Gleichgewicht im Sozialsystem wahren.
Ausnahmen für integrierte Personen
Trotz der Verschärfung der Regeln sieht das Gesetz die Möglichkeit für Ausnahmen vor. Personen mit S-Status, die eine erfolgreiche Integration nachweisen können, können nach fünf Jahren Aufenthalt im Land einen Antrag auf einen separaten Aufenthaltstitel stellen. In solchen Fällen gilt für sie nicht mehr das Gesetz über den vorübergehenden Schutz, sondern das reguläre Migrationsrecht.
Allerdings stellen Experten fest, dass die Kriterien für die Erteilung einer solchen Erlaubnis auf Bundesebene noch nicht endgültig festgelegt sind, was für Migranten, die ihre Zukunft in der Schweiz planen, eine gewisse Unsicherheit schafft.
Widersprüchliche Daten
Die Situation mit ukrainischen Flüchtlingen in Europa im August 2026 ist von widersprüchlichen Prozessen geprägt. Einerseits beginnt die Schweiz, die traditionell für ihre soziale Stabilität bekannt ist, die Rechte derjenigen einzuschränken, die bereits einen Aufenthaltstitel erhalten haben, und stellt sie auf den Status des vorübergehenden Schutzes mit geringeren Zahlungen zurück. Andererseits werden in der Europäischen Union noch radikalere Maßnahmen beobachtet.
Ende Juli 2026 hat die EU die Regeln für den vorübergehenden Schutz für ukrainische Männer im Wehrdienstalter verschärft, die ihre Wehrpflicht nicht erfüllt haben. Parallel dazu entbrennt in Irland ein Skandal: Hunderte Ukrainer könnten ohne staatliche Unterkunft und Unterstützung dastehen, was Proteste von mehr als 100 zivilgesellschaftlichen Organisationen ausgelöst hat. Während Zürich versucht, das Budget auszugleichen und die Integration zu fördern, sehen sich andere europäische Länder mit dem Risiko humanitärer Krisen aufgrund der Kürzung der Hilfe konfrontiert.