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title: "20 % Zuschlag zur Rente: Welche Rentner in der Ukraine haben Anspruch auf einen Aufschlag für den Wohnsitz in Berggebieten"
description: "Rentner, die mit offiziell anerkannten Bergsiedlungen der Ukraine verbunden sind, können einen Zuschlag zur Rente in Höhe von 20 % erhalten. XAB.info hat die Gewährungsbedingungen und die erforderlichen Dokumente erläutert."
date: 2026-08-27T03:34:01.000Z
lang: de
url: https://xab.info/de/posts/zuschlag-zur-rente-20-in-bergsiedlungen-der-ukraine
tags: [pensions, ukraine, mountain-settlements, pension-fund, social-benefits]
publisher: "XAB.info"
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# 20 % Zuschlag zur Rente: Welche Rentner in der Ukraine haben Anspruch auf einen Aufschlag für den Wohnsitz in Berggebieten

![Rentnerin prüft Pensionsunterlagen und Rechnungen und kontrolliert den Anspruch auf die 20-%-Zulage für den Wohnsitz in Bergregionen der Ukraine](https://xab.info/media/2026/08/27/nadbavka-k-pensii-20-v-gornyh-naselennyh-punktah-ukrainy/nadbavka-k-pensii-20-v-gornyh-naselennyh-punktah-ukrainy-1.webp)

## 🎯 Key Points

- Rentnern in Bergsiedlungen der Ukraine steht ein Zuschlag von 20 % der Rentenhöhe zu.
- Der Anspruch auf den Aufschlag entsteht nur, wenn die Siedlung in die offizielle Liste der Berggebiete aufgenommen ist.
- Der Zuschlag wird auf Grundlage von Dokumenten über Wohnsitz, Arbeit oder Studium in der Bergsiedlung gewährt.
- Bei aktuellen Angaben in der Pensionsakte kann der Aufschlag ohne persönliche Antragstellung gewährt werden.
- Kontext: Ein Gesetz über die Rechte von Umsiedlern wurde unterzeichnet, und ein Zuschlag für übermäßige Versicherungszeit wird diskutiert.

Rentner, die mit den Bergregionen der Ukraine verbunden sind, können mit einer erheblichen Erhöhung ihrer monatlichen Zahlung rechnen: Nach geltendem Gesetz steht ihnen ein Zuschlag in Höhe von 20 % der Rente zu. Dies berichtet RBC-Ukraine unter Verweis auf das Gesetz der Ukraine „Über den Status der Bergsiedlungen in der Ukraine“. Wichtig ist sofort zu klären: Der Anspruch auf den Aufschlag entsteht nicht automatisch für jeden, der einfach in einem Berggebiet gemeldet ist – hier gibt es eine Reihe von Bedingungen, die bei der Antragstellung bei der Pensionskasse zu beachten sind.

### Wie wird der Zuschlag von 20 % berechnet

Die Höhe des Aufschlags beträgt genau 20 % der Rentensumme, die die Person bezieht. Als anschauliches Beispiel führt die Redaktion eine Berechnung an: Wenn die monatliche Zahlung des Rentners 5.000 Hrywnia beträgt, erhöht sie sich unter Berücksichtigung des Zuschlags um weitere 1.000 Hrywnia. Der Zuschlag ist somit direkt proportional zur Grundhöhe der Rente und hat – im Gegensatz zu einer Reihe anderer sozialer Zuschläge – keine festgelegte „Obergrenze“ in Hrywnia.

### Wer hat Anspruch auf den Aufschlag und welche Dokumente werden benötigt

Die entscheidende Bedingung besteht darin, dass die Siedlung offiziell in die spezielle Liste der Berggebiete aufgenommen sein muss. Die bloße Registrierung in einem Berggebiet verleiht keinen Anspruch auf den Zuschlag. Solche Siedlungen befinden sich vor allem in den westlichen Oblasten der Ukraine, wo sich die Karpaten erstrecken. Die Pensionskasse der Ukraine gewährt den Zuschlag auf Grundlage von Dokumenten, die den Status der Person sowie deren Wohnsitz, Arbeit oder Studium in der betreffenden Bergsiedlung bestätigen.

Der praktische Teil hängt davon ab, welche Angaben bereits in der Pensionsakte enthalten sind. Wenn die nötigen Informationen zum Wohnort bereits festgehalten sind, kann der Aufschlag ohne zusätzliche Antragstellung seitens des Rentners gewährt werden. Hat die Person jedoch den Wohnort gewechselt oder fehlen in der Akte bestätigende Daten, muss sie sich selbst an das Servicezentrum der Pensionskasse wenden und Dokumente einreichen, die den Wohnsitz bestätigen.

### Kontext: Gesetz über Umsiedler und Zuschlag für übermäßige Versicherungszeit

Das Thema der Rentenzahlungen in der Ukraine entwickelt sich in letzter Zeit auf gesetzlicher Ebene aktiv. So unterzeichnete der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj am 21. Juli ein Gesetz über die Wahrung der Rechte und Freiheiten intern vertriebener Personen. Das Dokument garantiert den Umsiedlern unter anderem die Gewährung, Auszahlung und Neuberechnung von Renten zu allgemeinen Bedingungen ohne zusätzliche Einschränkungen. Am 19. August wurde zudem bekannt, dass ein Teil der ukrainischen Rentner einen Aufschlag für übermäßige Versicherungszeit erhalten kann: Für jedes volle Jahr der Versicherungszeit über der festgelegten Norm wird die Rente um 1 % des Existenzminimums erhöht, und der maximale Betrag eines solchen Zuschlags kann 519 Hrywnia pro Monat übersteigen.

## 🔍 Fact-Check Verification

- [Rentner können bis zu 20 % Zuschlag erhalten: Die wichtigsten Bedingungen genannt](https://www.rbc.ua/ukr/news/pensioneri-mozhut-otrimati-20-nadbavki-nazvano-1787662203.html) - Источник подтверждает размер надбавки 20%, условие включения пункта в перечень горных территорий и порядок обращения в ПФУ. Единственный источник, год подписания закона о переселенцах и даты событий в тексте не уточнены.

## ❓ FAQ

### Q: Wie hoch ist der Zuschlag zur Rente in Bergsiedlungen?
**A:** Der Zuschlag beträgt 20 % der Rentenhöhe. Bei einer Rente von 5.000 Hrywnia beträgt der Aufschlag beispielsweise 1.000 Hrywnia.

### Q: Bewirkt die Anmeldung in einem Berggebiet automatisch den Anspruch auf den Aufschlag?
**A:** Nein. Die Siedlung muss offiziell in die spezielle Liste der Berggebiete aufgenommen sein, vor allem in den westlichen Oblasten der Ukraine.

### Q: Welche Dokumente werden für die Gewährung des Zuschlags benötigt?
**A:** Dokumente, die den Status der Person sowie deren Wohnsitz, Arbeit oder Studium in der Bergsiedlung bestätigen. Bei fehlenden Angaben ist eine persönliche Anfrage an das Servicezentrum der Pensionskasse erforderlich.

### Q: Muss man sich persönlich an die Pensionskasse wenden?
**A:** Wenn die Angaben zum Wohnort bereits in der Pensionsakte vorhanden sind, kann der Aufschlag ohne persönliche Antragstellung gewährt werden. Bei einem Wohnortwechsel oder fehlenden Daten ist eine persönliche Anfrage an das Servicezentrum der Pensionskasse erforderlich.