Die Behörden der Oblast Donezk haben eine harte Entscheidung getroffen, um die Sicherheit von Minderjährigen zu gewährleisten, die in der Frontzone leben. Der Leiter der Militärverwaltung der Oblast Donezk (OWA), Wadym Filaschkin, hat einen Befehl unterzeichnet, wonach eine obligatorische Evakuierung von Kindern auf Zwangsgrundlage eingeführt wird.
Das Dokument betrifft die Bewohner der städtischen Gemeinde Kramatorsk sowie die Ortschaften Belenke und Krassnotorka. Im Risikobereich liegen Gebiete, die unter den aktuellen Kampfbedingungen als am gefährlichsten eingestuft wurden. Die Evakuierung wird für alle Kinder durchgeführt, deren Wohnorte in diesen Gebieten liegen.
Mechanismus der Evakuierung
Laut einer Erklärung von Filaschkin, die im Telegram-Kanal der OWA veröffentlicht wurde, werden die Kinder nicht allein, sondern in Begleitung von Erwachsenen evakuiert. Die Evakuierungsteams werden Minderjährige zusammen mit ihren Eltern, Personen, die diese ersetzen, oder anderen gesetzlichen Vertretern abholen.
Die Verwaltung der Oblast ruft die Bewohner auf, nicht zu zögern und aktiv bei der Arbeit der Rettungstrupps mitzuwirken. Die Behörden betonen, dass die Entscheidung über die Zwangsevakuierung aus dem Bestreben getroffen wurde, das Leben der gefährdeten Kinder zu schützen.
Ausweitung der Praxis der Zwangsevakuierung
Die Situation in der Oblast Donezk ist Teil eines allgemeinen Trends zur Verschärfung der Sicherheitsmaßnahmen in den Grenzregionen der Ukraine. Bereits am 30. Juli hatten die Behörden der Oblast Charkiw eine ähnliche Entscheidung über die obligatorische Evakuierung von Familien mit Kindern aus der Gemeinde Staryj Saltiw getroffen.
Ebenfalls im Juli wurden in der Oblast Dnipro umfangreiche Maßnahmen zur Umsiedlung der Bevölkerung eingeleitet. Dort erweiterten die Behörden die Zonen der obligatorischen Evakuierung für Familien mit Kindern. Hunderte von Bewohnern, darunter mehr als dreihundert Kinder, wurden in sichere Gebiete verlegt.
Parallel zu diesen Maßnahmen wurde im Juli ein spezieller Mechanismus zur Evakuierung von Kindern von Gebieten mit aktiven und möglichen Kampfhandlungen genehmigt. Die neue Verordnung ermöglicht es, Minderjährige auch ohne Begleitung der Eltern oder gesetzlichen Vertreter zu evakuieren, wenn dies für deren Rettung notwendig ist.