Pensionsschutzfonds berechnet die Wohnbeihilfe zweimal im Jahr automatisch neu: Was tun, wenn sich die Auszahlungssumme geändert hat
Der Pensionsschutzfonds berechnet die Wohnbeihilfe zweimal im Jahr – im März und im August – automatisch neu, wenn sich das Einkommen des Haushalts um mehr als 50 % geändert hat. Ein Antrag beim Fonds zur Einleitung der Neuberechnung ist nicht erforderlich.
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