„Winterliche Unterstützung“: Bewohner der Grenzgemeinden erhalten 19.400 Hrywnja – aber nur bei persönlicher Antragstellung
Die Bewohner der Grenzgemeinden erhalten im Rahmen des Programms „Winterliche Unterstützung“ 19.400 Hrywnja. Das Ministerium für Sozialpolitik präzisierte: Der Antrag muss persönlich gestellt werden, und die Mittel können nach eigenem Ermessen ausgegeben werden.
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