Wohnbeihilfe für IDP: Auszahlungstermine am 15. und 28. bleiben erhalten, der Staat verschärft jedoch die Kontrolle der Empfängerdaten
Die Wohnbeihilfe für IDP wird weiterhin am 15. und 28. ausgezahlt: 3 000 Hrywnja für Kinder und Behinderte, 2 000 für die übrigen. Die Verordnung Nr. 709 des Ministerkabinetts hat die Kontrolle verschärft: Bei Abweichungen der Daten in den Registern werden die Zahlungen automatisch ausgesetzt.
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