Die VKDKA erläutert, wann das Fernbleiben eines Anwalts vom Gericht als Grundlage für disziplinarrechtliche Verantwortung gilt
Die VKDKA erläutert: Ein einzelner Ausbleibefall eines Anwalts ist kein Verstoß, doch systematische Ausbleibefälle und unbegründete Vertagungsanträge können disziplinarrechtliche Verantwortung nach sich ziehen.
Weiterlesen →