Schweiz verschärft Regeln: Status S für Ukrainer hängt nun von der Erfüllung der Wehrpflicht ab
Die Schweiz verlangt ab dem 20. August 2026 von Ukrainern die Erfüllung ihrer Wehrpflicht für die Gewährung des Status S. Der Status wurde bis März 2028 verlängert, doch die neuen Regeln erschweren den Zugang zum Schutz.
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