Schlechter Empfang oder fehlerhafte Abrechnung: Die Staatsdienststelle für Verbraucherschutz erklärt, wie Abonnenten ihre Rechte schützen können
Die Staatsdienststelle für Verbraucherschutz hat den Ablauf zum Schutz der Rechte des Abonnenten erläutert: Zuerst die Beschwerde beim Betreiber dokumentieren, und falls keine Lösung gefunden wird – sich an die NKA wenden. Die Aufsicht im Ausnahmezustand erfolgt gemäß der Kabinettsverordnung Nr. 303.
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