Einmalige Auszahlung von über 83.200 Hrywnja: Wie ein großer Zahlungsbetrag sich auf die Wohnbeihilfe auswirken kann
Der Pensionsschutzfonds der Ukraine hat daran erinnert, dass ein einmaliges Einkommen von über 83.200 Hrywnja sich auf das Recht auf die Wohnbeihilfe auswirken kann. Es gibt Ausnahmen für bestimmte Einkommensarten, und über die Auszahlung muss innerhalb von 30 Tagen informiert werden.
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