Pensionsschuld verlangt «zu viel» Pension zurück: Juristin erklärt, warum der Pensionär dazu nicht verpflichtet ist
Die Juristin Alena Tschmona erklärte, dass ein Pensionär der PFU keine «überschüssige» Pension zurückzahlen muss, wenn die Überzahlung durch einen Fehler der Kasse selbst entstanden ist. Gemäß Artikel 50 des Pensionsgesetzes ist ein Einzug nur bei Rechtsmissbrauch oder unrichtigen Daten seitens des Bürgers möglich.
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