Wohnbeihilfe kann wegen großer Anschaffung gestrichen werden: Pensionskasse nennt Schwelle von 100.000 Hrywnja und Frist von 30 Tagen
Die Pensionskasse hat daran erinnert, dass Bezüger der Wohnbeihilfe verpflichtet sind, innerhalb von 30 Tagen über Änderungen in der Familienzusammensetzung und im Vermögen zu berichten. Ein Vorgang in Höhe von mehr als 100.000 Hrywnja innerhalb von 12 Monaten kann Grund für die Ablehnung der Gewährung der Auszahlung sein.
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