Kompensation von Fluggesellschaft oder Hotel: In welchen Fällen Ukrainer Einkommensteuer und Kriegssteuer zahlen müssen
Die ukrainische Steuerverwaltung hat geklärt: Eine Kompensation einer Fluggesellschaft oder eines Hotels für einen gestrichenen Flug wird mit 18 % Einkommensteuer und 5 % Kriegssteuer besteuert, sofern es sich nicht um eine Rückzahlung geleisteter Mittel, sondern um eine separate zusätzliche Zahlung ohne Ausnahme im Steuerkodex handelt.
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