Ukrainische Regierung senkt das Alter für die eigenständige konsularische Registrierung von Kindern im Ausland auf 14 Jahre
Der ukrainische Ministerrat hat das Alter für die eigenständige konsularische Registrierung von Kindern im Ausland von 16 auf 14 Jahre gesenkt, die Dokumentenliste für gesetzliche Vertreter präzisiert und die Registerkarte des Bürgers um Kategorien schutzbedürftiger Personen ergänzt.
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