Die Konsularabteilung des ukrainischen Außenministeriums hat auf eine Anfrage von RBC-Ukraine im Detail erläutert, welche Dokumente die Rechtmäßigkeit der Grenzüberquerung für Frauen bestätigen, die in den Ländern der Europäischen Union den vorübergehenden Schutz beantragen. Die Empfehlungen kamen im Zuge des Inkrafttretens der Entscheidung des EU-Rats vom 30. Juli 2026 zustande, nach der das Ministerium etwa 20 offizielle Anfragen von Bürgern mit Beschwerden über Schwierigkeiten bei der Erteilung des Status in einzelnen Mitgliedstaaten erhielt. Laut Diplomaten ermöglicht das Vorliegen einer Bestätigung der rechtmäßigen Ausreise aus der Ukraine, zusätzliche Anforderungen seitens der zuständigen EU-Organe zu vermeiden, insbesondere Anfragen nach militärischen Dienstleistungsdaten aus dem System „Reserw+“.

Hauptdokument – Stempel im Reisepass

Die zentrale Bestätigung der rechtmäßigen Grenzüberquerung bleibt der Stempel im Passdokument über die Ausreise aus der Ukraine. Das Außenministerium betont, dass ein solcher Stempel nicht immer automatisch gesetzt wird, weshalb Bürgern empfohlen wird, bei jeder Reise persönlich an die Beamten der Staatlichen Grenzschutzdienstes an den Grenzübergängen zu wenden und um die Anbringung der Marke zu bitten. Dies ist im Wesentlichen der einfachste und schnellste Weg, die Tatsache der Ausreise zu dokumentieren, die anschließend von den zuständigen EU-Organen ohne zusätzliche Prüfungen akzeptiert wird.

Bescheinigung des Grenzschutzdienstes als Alternative zum Stempel

Falls kein Stempel im Reisepass vorhanden ist, kann die Bürgerin oder ihr gesetzlicher Vertreter eine Anfrage an die E-Mail-Adresse des Hauptzentrums für die Verarbeitung spezieller Informationen des Staatlichen Grenzschutzdienstes der Ukraine senden. Nach Prüfung wird eine Bescheinigung über die Grenzüberquerung ausgestellt, die auf einem offiziellen Formular ausgestellt und mit einer digitalen Signatur beglaubigt ist. Das Außenministerium hat bestätigt, dass dieses Dokument für die Prüfung durch die zuständigen Organe der EU-Länder ausreichend ist und dem Stempel im Reisepass gleichgestellt wird.

Die 90-Tage-Regel und Einschränkungen des Ausreisedatums

Für Personen, die erstmals nach den neuen Regeln um vorübergehenden Schutz bitten, gilt eine strenge zeitliche Einschränkung: Das bestätigte Datum der Grenzüberquerung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung 90 Tage nicht überschreiten. Das bedeutet, dass einer Frau, die vor mehr als drei Monaten aus der Ukraine ausgereist ist und keinen gültigen Stempel oder keine Bescheinigung besitzt, die Prüfung des Antrags bis zur Vorlage einer aktuellen Bestätigung verweigert werden kann. Das Außenministerium erinnert auch an die Regeln für die Wiedereinreise: Wenn eine Person in die Ukraine zurückkehrt oder das Aufenthaltsland ohne Meldung an die zuständigen Organe für längere Zeit verlässt, kann der Status des vorübergehenden Schutzes annulliert werden, und bei einer erneuten Antragstellung in der EU werden die aktualisierten Prüfungskriterien angewendet.

Für wen die neuen Anforderungen gelten und für wen nicht

Wichtig ist, dass die neuen Regeln zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Ausreise und der Erfüllung der Wehrpflicht nicht auf Personen распространяются, die zum Stichtag 30. Juli 2026 bereits in der EU waren und einen bestätigten Status des vorübergehenden Schutzes hatten oder bereits einen Antrag auf dessen Erteilung gestellt hatten. Für diese Kategorie von Bürgern bleiben die Bedingungen unverändert. Die neuen Anforderungen betreffen ausschließlich diejenigen, die den Schutz erstmals beantragen oder nach Annullierung des Status erneut einen Antrag stellen.

Was tun bei unberechtigten Anforderungen

Falls die zuständigen Organe eines EU-Landes Anforderungen stellen, die nicht in der Rechtsgrundlage vorgesehen sind, oder eine umstrittene Situation bei der Erteilung des vorübergehenden Schutzes entsteht, wird ukrainischen Bürgern geraten, unverzüglich die nächste konsularische Einrichtung der Ukraine aufzusuchen. Außerdem kann man sich direkt an die zuständigen EU-Dienste wenden, die die Möglichkeit haben, die entsprechenden Daten eigenständig über Informationsdatenbanken zu prüfen. Zuvor hatte das Außenministerium in einem Kommentar an RBC-Ukraine bereits erklärt, dass Anfragen nach Daten aus dem System „Reserw+“ bei Frauen im Rahmen der Erteilung des vorübergehenden Schutzes in der EU vorübergehenden Charakter haben und mit der Übergangsphase der Anpassung der nationalen Systeme an die neuen Anforderungen des EU-Rats zusammenhängen.