Der August 2026 wird für die Bürger der Ukraine zu einem Monat weitreichender Veränderungen. Neue Gesetze treten in Kraft, die Regeln für den Erhalt von Sozialleistungen ändern sich und die Berichtspflichten für Unternehmen werden aktualisiert. Einige Neuerungen zielen darauf ab, das Leben zu erleichtern und vulnerable Bevölkerungsgruppen zu unterstützen, andere erfordern jedoch von Bürgern und Unternehmern eine schnelle Reaktion und die Einhaltung neuer Verfahren.
Sozialleistungen und Unterstützung für Veteranen
Im Bereich der Altersvorsorge tritt ab dem 2. August das Gesetz Nr. 4851-IX in Kraft, das sich auf die Bestätigung der Versicherungsdienstzeit bezieht. Experten klären auf, dass keine allgemeine Rentenerhöhung zu erwarten ist, einzelne Bürger könnten jedoch auf Zuschläge hoffen.
Zusätzlich erhalten einige Ukrainer zum Unabhängigkeitstag eine einmalige Geldhilfe. Für bestimmte Kategorien von Bürgern erfolgt die Auszahlung automatisch, andere müssen sich jedoch persönlich an die Pensionskasse der Ukraine wenden. Die Höhe der Zahlung variiert je nach Status des Empfängers zwischen 450 und 3100 Hrywnja.
Besonderes Augenmerk liegt im August auf der Unterstützung von Veteranen, die während der Verteidigung des Landes ihr Augenlicht verloren haben. Vom 1. August bis zum 30. Oktober überweist das Ukrainische Rote Kreuz eine gezielte Hilfe in Höhe von bis zu 95.000 Hrywnja. Diese Mittel sind für den Kauf von 26 Arten von Haushaltsgeräten und adaptiven Gadgets bestimmt, die die Selbstständigkeit im Alltag fördern. Zu den erlaubten Einkäufen gehören Smartphones mit Bildschirmvorlesefunktionen, spezielle Navigationshilfen und adaptive Technik.
Bildung und Familienunterstützung
Für Familien mit Erstklässlern wird im August im „Diia“-Anwendung die Dienstleistung „Schülerpaket“ eingeführt. Dies ist eine einmalige Zahlung von 5.000 Hrywnja, die auf ein spezielles Konto fließt und ausschließlich für den Kauf von für den Unterricht notwendigen Gütern verwendet werden darf.
Wichtige Änderungen betreffen auch die inklusive Bildung. Gemäß der aktualisierten Ordnung dürfen Schulen ab August 2026 die Einrichtung von inklusiven Klassen nicht ablehnen. Nunmehr ist die Bildungseinrichtung verpflichtet, eine solche Klasse einzurichten, selbst wenn nur eine einzige Anmeldung von Eltern vorliegt (für Unterstützungsstufen 2-5). Kinder mit der ersten Unterstützungsstufe werden gleichmäßig auf die bestehenden Klassen verteilt, ohne dass eine separate inklusive Klasse geschaffen wird.
Änderungen für Unternehmen und Unternehmer
Ab dem 1. August wird das Programm für Wohnbaugutscheine für Binnenvertriebene (BVL) aktualisiert. Die neuen Regeln betreffen nicht diejenigen, die bereits einen Gutschein erhalten haben oder vor Inkrafttreten der Verordnung einen Antrag gestellt haben.
Für Unternehmer ändern sich die Formulare für die Berichterstattung. Ab dem 1. August gelten neue Regeln für die Einreichung von Dokumenten für bestimmte Kategorien von Einzelunternehmern (FOP). Darüber hinaus müssen Unternehmen mit dem Status kritisch wichtiger Unternehmen bis zum 10. August diesen Status erneut bestätigen. Laut dem ehemaligen Wirtschaftsminister Alexei Sobolev gilt für die meisten Unternehmen ein vereinfachtes Verfahren, sofern sich die branchenspezifischen oder regionalen Kriterien nicht geändert haben.
Zu beachten ist, dass Entscheidungen über die Kritikalität von Unternehmen bis zum 1. September gültig sind. Das bedeutet, dass einige Mitarbeiter das Risiko eingehen, ihre militärische Ausnahmeregelung (Bronschi) zu verlieren, wenn das Unternehmen seinen Status nicht innerhalb der festgelegten Frist bestätigen kann.
Militärische Registrierung und Stromtarife
Erhebliche Änderungen betreffen junge Männer des Geburtsjahrgangs 2009. Im Jahr, in dem sie 17 Jahre alt werden, müssen sie sich militärisch registrieren lassen. Während dies bis zum 31. Juli noch online über die Anwendung „Reserve+“ möglich war, erfordert das Verfahren nun einen persönlichen Besuch im territorialen Zentrum für Rekrutierung und soziale Unterstützung (TZK und SP). Nach Erreichen des 18. Lebensjahres kann die Registrierung automatisch über die Daten der Staatlichen Migrationsdienststelle erfolgen.
Schließlich steigt ab dem 1. August der Tarif für Stromübertragungsleistungen. Der neue Satz beträgt 928,45 Hrywnja pro Megawattstunde ohne Mehrwertsteuer, was 25 % über den vorherigen Werten liegt.