Der Pensionsschutzfonds der Ukraine (PFU) hat die Empfänger von Wohnbeihilfen daran erinnert, dass der Erwerb eines Fahrzeugs zum Grund für eine Ablehnung der staatlichen Hilfe oder für die Einstellung deren Auszahlung werden kann. Gemäß den geltenden Regeln wird bei der Feststellung des Anspruchs auf die Beihilfe nicht nur das Gesamteinkommen des Haushalts berücksichtigt, sondern auch große Vermögensgeschäfte, die innerhalb der letzten 12 Monate vor dem Monat des Antrags getätigt wurden. Insbesondere kann der Kauf eines Autos im Wert von mehr als 100.000 Hrywnja – sowohl durch den Antragsteller selbst als auch durch ein beliebiges Mitglied seines Haushalts – dazu führen, dass die Beihilfe nicht gewährt oder überprüft wird.
Die Schwelle von 100.000 Hrywnja und das „Fenster“ von 12 Monaten
Der Schlüsselparameter, auf den der PFU hinweist, ist der Transaktionsbetrag. Wenn innerhalb der 12 Monate, die dem Monat der Antragstellung auf die Beihilfe vorausgehen, ein Mitglied des Haushalts ein Fahrzeug oder Vermögensrechte daran in Höhe von mehr als 100.000 Hrywnja erworben hat, wird diese Operation in der Berechnung erfasst. Wichtig ist, dass es hier nicht nur um den direkten Kauf eines Autos bar oder auf Kredit geht: Der PFU zählt auch Zahlungen, die mit dem Erwerb von Vermögensrechten an einem Fahrzeug verbunden sind, zu solchen Operationen. Das bedeutet, dass auch die Übertragung von Rechten per Vertrag oder andere Formen der Transaktionsabwicklung bei der Prüfung berücksichtigt werden können.
Das Alter des Autos: die „Fünf-Jahre“- und „Fünfzehn-Jahre“-Regel
Neben dem Transaktionsbetrag gibt es ein separates Kriterium, das mit dem Fahrzeug selbst zusammenhängt. Die Wohnbeihilfe wird nicht gewährt, wenn am ersten Tag des Monats, ab dem sie ausgezahlt werden soll, ein Auto im Eigentum eines Haushaltsmitglieds steht, dessen Baujahr weniger als fünf Jahre zurückliegt. Ausnahmen bilden nur Mopeds und Anhänger. Darüber hinaus ist das Vorhandensein von mehr als einem Fahrzeug problematisch, wenn seit dem Baujahr der entsprechenden Autos weniger als 15 Jahre vergangen sind. Der Beihilfeempfänger muss daher vor dem Autokauf zwei Punkte gleichzeitig prüfen: den Wert der konkreten Transaktion und das tatsächliche Alter des zu kaufenden Autos.
Pflicht zur Unterrichtung des Pensionsschutzfonds
Wenn eine Person bereits eine Wohnbeihilfe bezieht und ein Auto kauft, ist sie verpflichtet, den Pensionsschutzfonds über den Erwerb des Eigentumsrechts am Fahrzeug zu informieren. Der PFU betont ausdrücklich, dass der Empfänger auch über Einmalkäufe in Höhe von mehr als 100.000 Hrywnja zu berichten hat. Der Fonds prüft diese Informationen bei der Feststellung des Rechts auf weitere Hilfe, und das Fehlen einer Unterrichtung kann zu einer Neuberechnung oder Einstellung der Auszahlung führen. Nicht jedes Vorhandensein eines Autos bedeutet automatisch den Verlust der Beihilfe: Der PFU berücksichtigt konkrete Umstände, den Wert der Operation und das Alter des Fahrzeugs, doch die Ignorierung dieser Regeln ist riskant.
Widersprüchliche Angaben
In den vorliegenden Quellen wurden keine direkten Widersprüche in Zahlen und Formulierungen festgestellt. Allerdings ist ein Nuancenunterschied zu beachten: In einem verwandten Beitrag (RBC-Ukraine) wird betont, dass „nicht jedes Vorhandensein eines Autos automatisch den Verlust der Beihilfe bedeutet“, während in einem anderen Kontext (zn.ua, obozrevatel.com) Fälle diskutiert werden, in denen die Beihilfe in Höhe von 0,00 Hrywnja gewährt wird, weil die Einkommensschwelle überschritten oder Vermögen vorhanden ist. Der Unterschied in den Schwerpunkten ergibt sich daraus, dass die Regeln auf verschiedene Situationen angewendet werden: Im ersten Fall geht es um den Kauf eines neuen Autos, im zweiten um das Gesamteinkommen und das Vermögen des Haushalts insgesamt. Für den Beihilfeempfänger bedeutet das, dass vor einem großen Kauf nicht nur ein, sondern mehrere Kriterien gleichzeitig abgeglichen werden müssen.
Praktische Empfehlungen vor dem Kauf
Experten empfehlen den Empfängern der Wohnbeihilfe, vor dem Erwerb eines Autos im Wert von mehr als 100.000 Hrywnja beim zuständigen territorialen PFU-Büro oder auf dem Portal „Diia“ über mögliche Auswirkungen auf die Auszahlung zu beraten. Dabei sind das Kaufdatum im Verhältnis zum Monat der Antragstellung, das Alter des Autos und die Anzahl der Fahrzeuge im Haushalt zu berücksichtigen. Wenn der Kauf dennoch erfolgt ist, ist eine rechtzeitige Unterrichtung des Pensionsschutzfonds zwingend erforderlich. Wie RBC-Ukraine bereits erläutert hatte, gelten ähnliche Regeln auch für andere große Operationen – einschließlich der Anlage von Geldern auf Einlagen –, weshalb bei der Planung wesentlicher finanzieller Schritte deren Auswirkung auf das Recht auf staatliche Hilfe im Voraus zu bewerten ist.