In der ukrainischen Rentensystem gibt es eine gefestigte Praxis, bei der ein Teil der Rentner nach der jährlichen Nachberechnung oder Indexierung feststellt, dass ihre Leistung nicht gestiegen, sondern gesunken ist. Laut der Anwältin Olga Homitsch der Anwaltskanzlei „Iwan Homitsch“, die in einem Kommentar für RBC-Ukraine die rechtlichen Grundlagen solcher Maßnahmen des Pensionsfonds der Ukraine (PFU) analysierte, räumt das Gesetz dem PFU keine Befugnis ein, eine bereits festgesetzte Rente zu verringern. Artikel 42 des Gesetzes der Ukraine „Über die allgemeine obligatorische staatliche Rentenversicherung“ regelt die Nachberechnung ausschließlich im Kontext der jährlichen Indexierung und der Anpassung unter Berücksichtigung neuer Dienstzeiten oder Einkommen, die nach der erstmaligen Festsetzung der Leistung erworben wurden. Beide Mechanismen sind ihrer Natur nach ausschließlich auf eine Erhöhung der Rentenhöhe ausgerichtet.
Das Gesetz enthält keinen Mechanismus zur Senkung
„Ein Mechanismus, der es ermöglichen würde, eine bereits festgesetzte Rente zu verringern, enthält dieser Artikel überhaupt nicht“, betonte Olga Homitsch. Die Juristin wies darauf hin, dass der Gesetzgeber bei Militärrenten noch weiter ging: Artikel 63 des Gesetzes „Über die Rentenversorgung der Personen, die aus dem Militärdienst entlassen wurden“ stellt ausdrücklich fest, dass bei einem niedrigeren Ergebnis der Nachberechnung die Höhe der zuvor festgesetzten Leistung dem Rentner erhalten bleibt. Für Militärpersonen und gleichgestellte Kategorien gilt somit eine klare Schutznorm, die jede Senkung ausschließt.
Zivile System: Die Frage wird vor Gericht entschieden
Für das allgemeine Rentensystem, das die überwiegende Mehrheit der ukrainischen Rentner umfasst, fehlt eine direkte Schutznorm in der Gesetzgebung. Aus diesem Grund wird die Frage nach Einschätzung von Homitsch faktisch durch die Rechtsprechung gelöst. Die Anwältin erläuterte, dass das Recht auf eine Rente in bereits bestimmter Höhe als vermögensrechtliches Interesse der Person zu schützen ist, und es spielt keine Rolle, wie der PFU seine Maßnahme bezeichnet – als Nachberechnung, Klarstellung oder Anpassung. Wenn sich als Folge der Nachberechnung eine Verringerung der Leistung ergibt, qualifiziert das Gericht dies als unrechtmäßige Überprüfung einer zuvor festgesetzten Rente und nicht als rechtmäßige Nachberechnung. In den meisten solchen Fällen unterstützen die Gerichte die Position des Rentners.
Wie man Einspruch einlegt: Schritt-für-Schritt-Anleitung
Wichtig zu verstehen ist, dass der Mechanismus „zustimmen“ oder „von der Nachberechnung absehen“ vom Gesetz nicht vorgesehen ist – ein solches Instrument existiert schlicht nicht. Der einzige legale Weg besteht darin, die konkrete Entscheidung des PFU anzufechten. Zuerst legt der Rentner oder sein Vertreter Beschwerde beim höheren Amt des Fonds ein, und wendet sich anschließend an das Verwaltungsgericht mit der Forderung, die vorläufige Rentenhöhe wiederherzustellen und die Differenz für den gesamten Zeitraum, in dem die Leistung zu niedrig ausfiel, zusammen mit einer Verzögerungskompensation auszuzahlen. Eine Ausnahme von der allgemeinen Regel bilden die Fälle, in denen es nicht um eine neue Berechnungsmethodik, sondern um einen korrigierten Fehler oder eine bei der erstmaligen Rentenfestsetzung aufgedeckte Betrugshandlung geht. Dies ist jedoch, so die Juristin, bereits eine andere, seltenere Kategorie von Fällen, die nicht unter den Schutz der „Unantastbarkeit“ der zuvor festgesetzten Höhe fällt.
Drei Faktoren, die die Rentenhöhe bestimmen
Der Jurist Serhij Litwinenko, der Fragen der Rentenberechnung zuvor kommentiert hatte, wies darauf hin, dass ein Rentner bei Verdacht auf einen Berechnungsfehler drei Schlüsselfaktoren prüfen muss: die versicherte Dienstzeit, das berücksichtigte Einkommen und die gesetzlichen Grundlagen für die Nachberechnung. Gerade diese drei Parameter bilden zusammen die endgültige Höhe der monatlichen Leistung, und jede Abweichung bei einem von ihnen kann Grundlage für eine Überprüfung sein. Experten empfehlen, alle Abweichungen schriftlich zu dokumentieren und Kopien der PFU-Entscheidungen aufzubewahren, um bei einer gerichtlichen Anrufung eine vollständige Beweislage zu haben.
Kontext: Winterhilfe für vulnerable Gruppen
Im Zuge der Debatte über die Rentennachberechnung berichtete RBC-Ukraine zuvor, dass elf Kategorien vulnerabler Ukrainer eine Winterhilfe in Höhe von 19 400 Griwna erhalten können. Die Mittel sind nicht an konkrete Leistungen gebunden, sodass die Empfänger sie nach eigenem Ermessen ausgeben können – von der Anschaffung von Brennstoff bis zur Bezahlung von Gemeindeservicegebühren. Diese Maßnahme ist, ebenso wie die Rentenindexierung, darauf ausgerichtet, das reale Einkommensniveau der sozial am stärksten vulnerablen Bevölkerungsgruppen unter anhaltendem Haushaltsdruck aufrechtzuerhalten.