Ukrainische Rentner, die im Ausland leben, stoßen immer wieder auf eine plötzliche Aussetzung ihrer Rente – und dies ist bei Weitem nicht immer gesetzeskonform. Die Anwältin des Anwaltsbüros „Iwana Chomytsch“, Olha Chomytsch, erklärte in einem Kommentar für RBC-Ukraine, in welchen Fällen die Pensionskasse der Ukraine (PFU) berechtigt ist, die Auszahlung einzustellen und in welchen Fällen sie diese zeitlich unbegrenzt wieder aufnehmen muss. Ihrer Ansicht nach besteht der entscheidende Irrtum, der seit Jahren die Rechte der Bürger untergräbt, darin, dass der Staat das bloße Wohnen im Ausland mit der endgültigen „Schließung“ des Pensionsaktes verwechselt.

Historischer Kontext: Wie das Gesetz das „Abschalten“ der Rente im Ausland erlaubte

Bis 2009 enthielt das Gesetz „Über die allgemeine staatliche Pensionsversicherung“ eine direkte Norm: Wenn ein Rentner in einem Land lebte, mit dem die Ukraine keinen internationalen Vertrag über soziale Sicherheit hatte, wurde die Rentenzahlung für die gesamte Dauer dieses Aufenthalts eingestellt. Das Verfassungsgericht der Ukraine erklärte diese Normen mit seinem verfassungswidrigen Beschluss vom 7. Oktober 2009, Nr. 25-рп/2009, für verfassungswidrig, und sie verloren mit dem Tag der Beschlussfassung ihre Gültigkeit. Wie Olha Chomytsch betont, gibt es heute im Gesetz selbst keine Grundlage mehr, um die „Rente wegen Ausland“ zu beenden. Dennoch stoßen in der Praxis ein Teil der Rentner, insbesondere diejenigen, die bereits in den 1990er-Jahren oder früher ausgereist sind, weiterhin auf Versuche der Kasse, ihren Akt als geschlossen zu behandeln.

Wie heute die „Lebendigkeit“ eines Rentners im Ausland bestätigt wird

Die Beschlüsse des Kabinetts der Minister der Ukraine Nr. 299 vom Februar 2025 und Nr. 765 vom Juni 2025 haben konkrete Mechanismen festgeschrieben, nach denen die PFU verpflichtet ist, zu bestätigen, dass ein im Ausland befindlicher Rentner lebt und dass es sich tatsächlich um ihn handelt. Die Bestätigung kann über die App „Diia“, per Videoschaltung oder über eine konsularische Einrichtung der Ukraine erfolgen. Wenn der Rentner diese Bestätigung nicht innerhalb der festgelegten Fristen vornimmt, wird die Auszahlung ausgesetzt – aber nicht endgültig aufgehoben. Dies ist ein grundlegender Unterschied, den die Kasse, so die Anwältin, oft ignoriert und die vorübergehende Pause de facto in eine unbefristete Einstellung verwandelt.

Zwei Situationen, die verwechselt werden: Aufenthalt und offizielle Ausreise

Olha Chomytsch hob zwei grundsätzlich verschiedene Situationen hervor, die in der Praxis oft vermengt werden. Erstens – wenn eine Person einfach im Ausland lebt, ohne die Ausreise aus der Ukraine formal zu beantragen. Zweitens – wenn ein Rentner die Ausreise zum dauerhaften Wohnsitz im Ausland offiziell beantragt. Im Falle einer offiziellen Ausreise auf Antrag des Rentners kann ihm die Rente sofort für sechs Monate im Voraus ausgezahlt werden, gerechnet ab dem Monat, der auf den Monat der Abmeldung vom Wohnsitz in der Ukraine folgt. Tatsächlich wird die Person von der Registrierung abgemeldet, und die Kasse schließt die laufenden Auszahlungen mit einer einmaligen Vorauszahlung für sechs Monate ab. Allerdings, so die Juristin, bleibt auch nach einer solchen Ausreise das Recht auf weitere Auszahlung rechtlich erhalten und erlischt nicht für immer.

Praxis des Obersten Gerichts und die Frage der Indexierung

Gerade bei Rentnern, die die Ausreise offiziell beantragt haben, entstehen in der Praxis am häufigsten Streitigkeiten: Die Kasse neigt dazu, die Abmeldung und die einmalige Auszahlung als endgültige Schließung des Pensionsaktes zu interpretieren. Die Anwältin Chomytsch betont, dass das Rentenrecht für diese Personen unabhängig vom Wohnsitz erhalten bleibt und die Auszahlung ohne jegliche zeitliche Beschränkung wieder aufgenommen werden kann, da nicht der Rentner aus eigener Schuld aufgehört hat zu zahlen, sondern der Staat. Das Oberste Gericht der Ukraine, so ihre Worte, kehrt regelmäßig in Fällen von Menschen, die bereits in den 1990er-Jahren oder sogar früher ins Ausland ausgereist sind, zu diesem Thema zurück und bestätigt jedes Mal den Fortbestand des Rechts. Außerdem muss die wiederaufgenommene Rente so berechnet und indexiert werden wie für die in der Ukraine verbliebenen, und nicht nach einem künstlich niedrigsten Mindestsatz. „Die Rechtsprechung in solchen Fällen steht stabil auf der Seite der Menschen“, fasste Chomytsch zusammen.

Widersprüchliche Daten

Im vorliegenden Material wurden keine faktischen Widersprüche zwischen den Quellen festgestellt, jedoch besteht ein anhaltender Widerspruch zwischen der normativen Position und der administrativen Praxis der PFU. Einerseits stellen das Gesetz und die Entscheidungen des Verfassungs- und Obersten Gerichts eindeutig klar: Das Rentenrecht erlischt weder bei Aufenthalt noch bei offizieller Ausreise ins Ausland, und eine Aussetzung ist nur bis zum Zeitpunkt der Bestätigung der Identität und der „Lebendigkeit“ möglich. Andererseits interpretiert die Kasse auf der Ebene der operativen Verfahren, so das Zeugnis der Anwältin, systematisch die Abmeldung und die Auszahlung des sechsmonatigen Vorschusses als finale Schließung des Aktes, was Rentner dazu zwingt, jahrelang die Wiederaufnahme über die Gerichte durchzusetzen. Somit weichen die juristische Norm und die faktische Umsetzung voneinander ab, und genau diese Diskrepanz erzeugt massenhafte Streitigkeiten, die das Oberste Gericht zugunsten der Bürger entscheidet.