Nicht ausziehen, sondern beweisen: Ein Anwalt erklärt, wie Rentner eine Subvention erhalten können, wenn Kinder gemeldet sind, aber nicht im Haus wohnen
🇺🇦 **Rentner müssen Kinder nicht abmelden, um eine Beihilfe zu erhalten**
Viele ältere Menschen befürchten, dass die Registrierung volljähriger Kinder, die separat leben, sie des Rechts auf eine Wohnbeihilfe beraubt. Der Anwalt Ruslan Ruschyzkyj hat die Situation geklärt:
✅ Die Beihilfe wird nur für diejenigen gewährt, die sich **tatsächlich** in der Wohnung aufhalten.
✅ Die Abmeldung der Kinder ist nicht obligatorisch.
✅ Es genügt, Dokumente vorzulegen, die bestätigen, dass die Kinder in einer anderen Stadt oder im Ausland leben (Bescheinigungen über Arbeit, Studium, Aufenthalt im Ausland).
Das Wichtigste ist der Nachweis des tatsächlichen Nichtwohnens der Kinder am Meldeort. 📝
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