In einer Zeit, in der Fragen zum Immobilienbesitz und zu Wohnrechten zu den drängendsten in der Ukraine gehören, bestehen in der Bevölkerung weiterhin zahlreiche Missverständnisse. Eine der weitverbreitetsten und potenziell gefährlichsten Meinungen ist die, dass die Anmeldung des Wohnsitzes (die sogenannte «Registrierung» oder «Propiska») eine Person automatisch mit einem Anteil am Eigentum an der Wohnung ausstattet. Die juristische Praxis und die Erklärungen von Experten belegen jedoch das Gegenteil: Diese Begriffe haben eine grundlegend unterschiedliche rechtliche Natur.

Die rechtliche Natur von Registrierung und Eigentum

Tatjana Ternawska, eine Juristin der Kanzlei «Prychodko & Partner», betonte in einem Kommentar an RBC-Ukraine, dass das Eigentumsrecht an Immobilien ausschließlich auf Grundlage von Gründen entsteht, die direkt vom Gesetz vorgesehen sind. Zu diesen Gründen gehören die Privatisierung, ein Kaufvertrag, eine Schenkung, eine Erbschaft oder ein rechtskräftiges Gerichtsurteil. Die bloße Anmeldung des Wohnsitzes ist kein rechtlicher Tatbestand, der das Eigentumsrecht an einer Immobilie begründet.

Wenn in einer Wohnung oder einem Haus mehrere Personen registriert sind, bedeutet dies nicht, dass jeder von ihnen Miteigentümer ist. Die Tatsache der Registrierung bestätigt lediglich, dass sich eine Person an dieser Adresse aufhält, gibt ihr aber kein Recht, über das Eigentum zu verfügen. Juristisch gesehen sind «registriert» und «Eigentümer» unterschiedliche Status, die völlig unterschiedliche Rechte und Pflichten mit sich bringen.

Einschränkungen der Rechte registrierter Personen

Es ist wichtig zu verstehen, dass Personen, die in einer Wohnung registriert sind, aber keine Eigentümer sind, nicht das Recht haben, eigenständig über die Immobilie zu verfügen. Sie können die Wohnung nicht verkaufen, verschenken, vererben oder verpfänden. Solche Befugnisse stehen ausschließlich dem Eigentümer oder den Miteigentümern im Rahmen ihrer Anteile zu.

Dennoch gewährt die Registrierung einer Person das Recht, die Wohnung zu nutzen. In bestimmten Fällen ist die Beendigung dieses Rechts oder die Abmeldung einer Person nur mit deren persönlicher Zustimmung oder auf Grundlage eines Gerichtsurteils möglich. Dies schafft einen gewissen Schutz für die Mieter, gewährt ihnen aber kein Eigentumsrecht.

Folgen der Vermischung von Begriffen

Gerade weil die Registrierung das Nutzungsrecht gewährt und vor willkürlicher Räumung schützt, werden die Begriffe «registriert» und «Eigentümer» in der Praxis oft fälschlicherweise gleichgesetzt. Dies kann zu ernsthaften rechtlichen Konflikten und Auseinandersetzungen zwischen Familienmitgliedern oder Zusammenwohnenden führen. Juristen erinnern daran, dass das Vorliegen einer Registrierung kein Recht gibt, bei einem Verkauf oder einer Teilung des Vermögens einen Anteil an der Wohnung zu fordern.

Digitalisierung von Wohnfragen

Moderne Technologien erleichtern die Interaktion mit dem Staat in Wohnfragen. Ukrainer können Daten zu ihrem Wohnsitz auf der staatlichen Plattform «Diia» mit wenigen Klicks aktualisieren. Auch für Studierende ist es möglich, die Registrierung in einem Studentenwohnheim online zu erledigen, ohne Warteschlangen in den ZNAZ (Zentren für öffentliche Dienste) aufsuchen zu müssen. Trotz der Digitalisierung bleibt die rechtliche Essenz des Eigentumsrechts unverändert: Um einen Anteil an einer Immobilie zu erhalten, sind entsprechende Verträge oder juristische Dokumente erforderlich.