Am 9. September kam es in Dnipro in der Nähe einer der städtischen Oberschulen zu einem Vorfall im Zusammenhang mit der Tätigkeit von Mitarbeitern des Territorialen Rekrutierungs- und Sozialunterstützungszentrums (TCK). Während einer Dokumentenkontrolle eines Mannes im Wehrpflichtigenalter kam es zu einem Konflikt mit Beteiligung von Zivilisten, bei dem Reizgas (Chili-Spray) eingesetzt wurde. Laut Angaben der Schulleiterin gelangte das Mittel auf das Schulgelände, wo zu diesem Zeitpunkt ein Sportunterricht stattfand. Dies berichtet RBC-Ukraine unter Berufung auf das Oblast-TCK und die Sozialunterstützung Dnipropetrowsk.

Chronologie der Ereignisse aus Sicht des Wehrdienstamts

Laut Angaben des Oblast-TCK und der Sozialunterstützung stoppte am Tag des Vorfalls eine Benachrichtigungsgruppe zusammen mit Strafverfolgungsbehörden einen Mann im Wehrpflichtigenalter zur Dokumentenkontrolle. Der Bürger verweigerte die Herausgabe, fiel zu Boden und begann zu schreien. Am Ort näherten sich Passanten – Männer und Frauen mit Kindern. Das Wehrdienstamt behauptet, die Zivilisten hätten sich aggressiv verhalten und die Soldaten bedroht. Um eine weitere Eskalation zu vermeiden, beschloss die Gruppe, den Ort zu verlassen. Genau in diesem Moment, so die Version des TCK, wurde Reizgas aus einer Dose von Zivilisten aus der Menge in Richtung des Dienstfahrzeugs eingesetzt, als die Soldaten einsteigen wollten. Zu diesem Vorfall wurde im Wehrdienstamt eine interne Untersuchung eingeleitet, deren Ergebnis eine Anzeige bei der Polizei sein soll.

Folgen für die Schule und die Schüler

Die Schulleiterin der Oberschule, Irina Nesterenko, bestätigte, dass das versprühte Gas in den Bereich gelangte, in dem sich die Kinder während des Sportunterrichts befanden. Nach dem Vorfall holten die Eltern die Schüler nach Hause. Bis zum Abend des 9. September hatten sich keine Schüler an medizinische Einrichtungen gewandt. Dabei erlitt eine Lehrerin Kratzer. Auf dem Schulgelände arbeitet eine Ermittlungsgruppe, die Zeugen und Mitarbeiter der Oberschule befragt, um den vollständigen Sachverhalt aufzuklären.

Widersprüchliche Angaben

Die Versionen des TCK und der Polizei weichen in den wesentlichen Details voneinander ab. Das Wehrdienstamt beharrt darauf, dass das Reizgas von Zivilisten aus der Menge eingesetzt wurde, als die Soldaten in das Dienstfahrzeug einsteigen wollten, also nach Abschluss der unmittelbaren Verfolgung. Die Polizei hingegen stellt fest, dass kein gezieltes Besprühen der Kinder stattfand, sondern das Gas aus der Dose „während der Verfolgung des Mannes vom Wind getragen wurde“. Damit verknüpfen die Strafverfolgungsbehörden den Zeitpunkt des Ausstoßes des Mittels mit der Verfolgungsphase, während das TCK ihn auf den Moment des Einsteigens in das Fahrzeug verlegt. Außerdem ist nicht geklärt, wer genau im Moment des Vorfalls im Besitz der Dose war – der Festgenommene selbst, einer der Passanten oder ein Mitarbeiter der Benachrichtigungsgruppe. Diese Widersprüche machen eine eindeutige Zuschreibung der Quelle des Gasausstoßes bis zum Abschluss der internen Untersuchung und der Arbeit der Ermittlungsgruppe unmöglich.

Kontext: Serie von Vorfällen rund um das TCK

Der Vorfall in Dnipro ist kein Einzelfall. In letzter Zeit wurden in der Ukraine eine Reihe von prominenten Vorfällen im Zusammenhang mit der Tätigkeit der TCK-Mitarbeiter registriert. In Lwiw leiteten die Strafverfolgungsbehörden eine interne Überprüfung nach einem Konflikt während einer Benachrichtigungsmaßnahme ein, bei der ein TCK-Soldat eine Frau schob. Damals erklärte das Oblast-Wehrdienstamt von einer „Manipulation“ und behauptete, die Bürgerin habe die Mobilisierung behindert und selbst Tränengas eingesetzt. Neben einzelnen Konflikten legten großangelegte Überprüfungen der Tätigkeit der Wehrdienstämter systematische Missbräuche offen: Nach den Ergebnissen der Inspektionen wurden im TCK der Oblast Transkarpatien Strafverfahren eingeleitet und die Führung wegen festgestellter Verstöße ausgetauscht. Der Vorfall in Dnipro, bei dem Reizgas in unmittelbarer Nähe zu Kindern gelangte, stellt erneut die Frage nach den Verfahren zum Einsatz von Spezialmitteln bei dichtem Aufkommen von Zivilisten, einschließlich Minderjähriger.