Im August 2026 treten in der Ukraine umfassende Änderungen im Reaktionssystem auf Fälle von Gewalt und Mobbing in Bildungseinrichtungen in Kraft. Das Ministerium für Bildung und Wissenschaft (MON) der Ukraine hat eine aktualisierte Verfahrensweise genehmigt, die darauf abzielt, fragmentierte Maßnahmen durch ein einheitliches, transparentes und kinderschutzorientiertes System zu ersetzen. Die Schlüsselinnovation besteht in der Schaffung einer einheitlichen Kommission zur Prüfung von Vorfällen sowie der Möglichkeit, Verstöße anonym zu melden.

Einheitliche Kommission: Zentralisierung der Verantwortung

Den aktualisierten Regeln zufolge wird in Schulen und anderen Bildungseinrichtungen die Praxis der Nutzung zweier separater Reaktionsmechanismen abgeschafft. Stattdessen wird eine einheitliche Kommission eingeführt, die mit der Befugnis ausgestattet ist, alle Fälle von Gewalt, Misshandlung und Mobbing zu prüfen. Diese Änderung zielt darauf ab, bürokratische Verzögerungen zu beseitigen und einen ganzheitlichen Ansatz zur Lösung des Problems sicherzustellen. Die Kommission dokumentiert nicht nur die Fakten, sondern bewertet auch die Umstände, ermittelt die Bedürfnisse des betroffenen Kindes und organisiert die erforderliche psychologische und soziale Unterstützung.

Klare Kriterien: Was als systematische Gewalt gilt

In den neuen Regeln ist eine klare Liste von Handlungen festgelegt, die als Gewalt qualifiziert werden, was eine subjektive Interpretation von Vorfällen ausschließen soll. Besonderes Augenmerk wird auf das Kriterium der Systematik gelegt: Gewalt gilt nun als systematisch, wenn sie innerhalb von 12 Monaten zwei oder mehr Mal begangen wird. Dies ermöglicht es Schulen und Strafverfolgungsbehörden, schneller auf wiederkehrende Fälle von Mobbing zu reagieren, ohne auf eine Eskalation des Konflikts warten zu müssen. Wichtig ist zu beachten, dass die rechtliche Feststellung von Mobbing ausschließlich durch ein Gericht erfolgt; die Aufgabe der Schulkommission besteht darin, Beweise zu sammeln und den Schutz des Kindes während der Ermittlungen sicherzustellen.

Stärkung der Kinderrechte und Anonymität

Die aktualisierten Verfahren erweitern die Rechte von Kindern bei der Bearbeitung von Gewaltfällen erheblich. Ein Kind hat nun das Recht, persönlich angehört zu werden, wobei die Anwesenheit der Eltern obligatorisch ist (oder deren schriftliche Zustimmung zur Abwesenheit). Darüber hinaus muss bei der Befragung die Anwesenheit eines Psychologen oder Sozialpädagogen gewährleistet sein, was die psychologische Sicherheit des Kindes garantiert. Zur Vereinfachung des Meldeprozesses wurden verschiedene Kommunikationskanäle eingeführt: E-Mail, Telefonhotlines und spezielle Briefkästen in Bildungseinrichtungen. Dies ermöglicht die anonyme Meldung von Mobbingfällen und reduziert die Angst vor möglichen Repressalien seitens der Täter.

Integration in die allgemeine Bildungsreform

Die Änderungen im Reaktionsverfahren auf Mobbing sind Teil einer umfassenderen Reform des Bildungsprozesses, die das MON unter Kriegsbedingungen durchführt. Im August 2026 hat das Ministerium zudem ein neues System zur Bewertung der Lernergebnisse von Schülern der Klassen 1 bis 9 genehmigt, was den Willen unterstreicht, eine humanere und effektivere Lernumgebung zu schaffen. Das Dokument durchlief öffentliche Konsultationen unter Beteiligung des Büros des Bildungsombudsmanns, der Bürgerorganisation „Väter SOS“ und der Nationalpolizei, was seine Legitimität und die Berücksichtigung der Meinungen aller Interessengruppen bestätigt.