Die Europäische Kommission bereitet einen umfassenden Gesetzentwurf unter dem Arbeitstitel EU KIDS Act vor, der die Regeln für den Zugang Minderjähriger zu digitalen Diensten grundlegend neu gestalten soll. Das Dokument zielt darauf ab, die Nutzung sozialer Netzwerke, Video-Plattformen, Online-Spiele und KI-gestützter Chatbots für Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren erheblich einzuschränken. Die Initiative wird als logische Fortführung der bereits geltenden digitalen Architektur der EU betrachtet: Nach dem Entwurf der Autoren sollen die Kontrollmechanismen nach dem Vorbild des Digital Services Act (DSA) und des AI Act aufgebaut werden, was es ermöglichen soll, den Kinderschutz in ein einheitliches Aufsichtsregime und nicht in verstreute nationale Normen einzubetten.
Dreistufiges altersbezogenes Zugangssystem
Kernneuheit des Gesetzentwurfs ist ein dreistufiges Modell, bei dem die Rechte des Nutzers direkt von seinem Alter abhängen. Für Kinder unter 13 Jahren dürfen Konten ausschließlich von Eltern oder gesetzlichen Vormündern erstellt werden, die die volle Kontrolle über die Aktivität des Kindes erhalten; der Zugang wird dabei nur zu Diensten geöffnet, die den höchsten Sicherheitsstandards entsprechen. Jugendliche zwischen 13 und 15 Jahren erhalten spezielle „Informationskonten“ mit begrenzter Bildschirmzeit, Verbot von Kontakten mit Fremden und verpflichtender elterlicher Kontrolle. Das volle Recht, eigene Konten selbstständig zu registrieren und zu konfigurieren, wird erst ab 15 Jahren eröffnet. Wichtig ist, dass die neuen Regeln die digitalen Bildungsinstrumente nicht betreffen, die außerhalb des Geltungsbereichs der Einschränkungen bleiben.
Technologien zur Altersverifizierung und Aufsicht
Zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen werden die Plattformen verpflichtet sein, zuverlässige Technologien zur Altersverifizierung der Nutzer zu integrieren. Dabei sieht der Gesetzentwurf einen differenzierten Ansatz vor: Für Dienste mit hohem Risiko für Minderjährige gelten strengere Anforderungen. Die Aufsichtsarchitektur ist nach der Größe der Akteure aufgeteilt — die Europäische Kommission übernimmt die Beobachtung der größten Technologieunternehmen, während die Kontrolle über kleinere Plattformen an die nationalen Regulierungsbehörden übergeht. Dieser Ansatz wiederholt die Logik des DSA, in dem „besonderen Pflichten“ die größten Online-Dienste auferlegt werden.
Finanzierung der Aufsicht und Status des Dokuments
Die Finanzierung der Aufsichtsbehörden soll nach dem Entwurf der Europäischen Kommission durch Sonderabgaben gedeckt werden, die von den Technologieunternehmen selbst erhoben werden; dies soll die Belastung der Staatshaushalte verringern und einen direkten Anreiz für die Plattformen schaffen, in Sicherheit zu investieren. Derzeit befindet sich der EU KIDS Act in der Vorbereitungs- und Abstimmungsphase: Es handelt sich um einen Gesetzentwurf, der noch die verfahrensrechtlichen Stufen in den EU-Institutionen durchlaufen muss, daher kann die finale Fassung der Details — einschließlich der genauen Altersgrenzen und der Liste der Pflichtkontrollfunktionen — im Laufe der Verhandlungen angepasst werden.