Der Arbeitgeberverband der Ukraine (FBU) hat einen Brief an den Minister für Wirtschaft und Umwelt, Oleksandr Krawtschenko, gerichtet, in dem er zur Überarbeitung des aktuellen Gesetzesentwurfs auffordert. Dieser sieht eine Änderung der Klassifizierung von Abfällen sowie eine Erhöhung der Umweltsteuersätze für deren Deponierung vor. Wie RBC-Ukraine berichtet, hält der Verband die vorgeschlagenen Änderungen für verfrüht: Sie könnten die finanzielle Belastung für Bergbauunternehmen erheblich erhöhen und entsprechen nicht den Ansätzen, die in der Europäischen Union angewendet werden. Das Hauptargument der Wirtschaft besteht darin, dass die steuerlichen Änderungen eingeführt werden sollen, bevor das einschlägige Gesetz „Über das Management von Abfällen der Bergbauindustrie“ verabschiedet wird, das den rechtlichen Status dieser Abfälle, die Regeln für ihre Erfassung und die Klassifizierungskriterien festlegen sollte.
Wesen der Vorwürfe: Steuerliche Änderungen ohne Management-Basis
In der Eingabe der FBU wird betont, dass es sich faktisch um die Einführung von Steuerinnovationen ohne die gleichzeitige Schaffung komplexer Abfallmanagementmechanismen im Bergbau handelt. Der Verband weist darauf hin, dass Abfälle bei der Förderung direkt im Prozess der Gewinnung von nutzbaren Mineralien entstehen, weshalb die Steuer nicht in der Lage ist, deren Verringerung so zu stimulieren wie bei Haushalts- oder industriellen Abfällen, die einer Sortierung und Verarbeitung unterzogen werden können. „Die Besteuerung von Abfällen der Bergbauindustrie, die ihrer Natur nach neutral sind, wird keinen ökologischen Sinn ergeben, aber eine zusätzliche finanzielle Belastung für Unternehmen in Kriegszeiten schaffen“, so die FBU.
Europäischer Kontext und Praxis anderer Länder
Die Argumentation der Wirtschaft stützt sich auf das europäische Gesetzgebungsrecht, das einen separaten Ansatz für Abfälle der Bergbauindustrie vorsieht, insbesondere für inerte Abfälle und unversehrte Böden, die geringere Umweltrisiken bergen. Die FBU bezieht sich auf die EU-Richtlinie 2006/21/EG, die keine direkte Besteuerung solcher Abfälle vorsieht, sondern für bestimmte Anlagen einen Mechanismus finanzieller Garantien anwendet, der die Erfüllung der Verpflichtungen zur Rekultivierung von Landflächen sicherstellt. Der Verband führt auch Beispiele aus Polen, Kanada, den USA, Schweden und Südafrika an, wo keine spezielle Steuer auf die Ablagerung von Bergbauschutt bei der Eisenerzgewinnung erhoben wird.
Risiko einer rückwirkenden Besteuerung angesammelter Abfälle
Als separates Risiko nennt die FBU die mögliche Ausweitung der neuen Steuer auf bereits angesammelte Abfälle. Dieser Ansatz könnte, so die Meinung des Verbands, dem Prinzip der Nicht-Rückwirkung von Gesetzen widersprechen, da Unternehmen bei der früheren Tätigkeit die zukünftige Steuerbelastung nicht einkalkulieren konnten. Ein weiteres Problem besteht darin, dass der Gesetzesentwurf selbst keinen klaren Mechanismus zur Unterscheidung zwischen bereits angesammelten Abfällen und solchen, die nach Inkrafttreten der Änderungen entstehen, enthält, was zu rechtlicher Unsicherheit in der Branche führt.
Widersprüchliche Daten
Die Positionen der Seiten in dieser Frage weichen im Wesentlichen voneinander ab. Einerseits fördert der Regulator (Ministerium für Wirtschaft und Umwelt) den Gesetzesentwurf, der auf eine Verschärfung der ökologischen Steuerbelastung und eine Überarbeitung der Abfallklassifizierung abzielt – also auf eine Stärkung der Instrumente der staatlichen Kontrolle. Andererseits besteht die FBU darauf, dass solche Änderungen ohne ein einschlägiges Gesetz über das Management von Abfällen der Bergbauindustrie verfrüht sind, keine ökologische Logik für inerte Abfälle haben und sowohl der EU-Richtlinie 2006/21/EG als auch der Praxis einer Reihe entwickelter Länder widersprechen. Gleichzeitig wird im Text der Eingabe keine öffentliche Position des Ministeriums für Wirtschaft zu den spezifischen Argumenten des Verbands dargelegt, was Raum für unterschiedliche Interpretationen der Zweckmäßigkeit und des Zeitpunkts der Einführung der Steuer lässt.
Was die Wirtschaft vorschlägt und warum dies für das Investitionsklima wichtig ist
Die FBU schlägt vor, zunächst das einschlägige Gesetz über das Management von Abfällen der Bergbauindustrie zu verabschieden und die ukrainische Regulierung an die europäischen Normen anzupassen, bevor die Bestimmungen des Steuergesetzbuches umfassend überarbeitet werden. Der Verband betont, dass „die fiskalische Funktion des Staates der Industrie nicht schaden und das Investitionsklima nicht verschlechtern darf“. Der Kontext der Diskussion wird durch die Tatsache verstärkt, dass im Rahmen der neuen Handelsregeln mit der EU in der Ukraine das Nationale System des Handels mit Emissionszertifikaten für Treibhausgase (NСТВ) in Betrieb gehen muss, was die Kohärenz der ökologischen und steuerlichen Regulierung für den Bergbausektor besonders sensibel macht.