Das Berufungs-Wirtschaftsgericht des Ostens hat am 9. September 2026 die Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts, den Plan der präventiven Sanierung der LLC „Euroenergotreid“ nicht zu genehmigen, bestätigt. Der Spruchkörper, der die Berufungsbegründung des Unternehmens in der Sache Nr. 905/39/26 prüfte, sah keine Gründe für die Aufhebung des früheren Urteils. Damit erhielt das Unternehmen, dessen Schulden gegenüber der staatlichen „Ukrugazbank“ 1,35 Mrd. Hrywnja übersteigen, keine gerichtliche Genehmigung des von ihm vorgeschlagenen Restrukturierungsplans. Dies öffnet der Bank den Weg zur Zwangseinziehung der Forderung.

Chronologie des Streits: Vom Kredit über 1,2 Mrd. Hrywnja bis zum Insolvenzverfahren

Die Geschichte des Konflikts zwischen der „Ukrugazbank“ und „Euroenergotreid“ begann im Jahr 2020, als die staatliche Bank dem Unternehmen einen Kredit in Höhe von über 1,2 Mrd. Hrywnja gewährte. Der Kredit war unter anderem durch Forderungen aus Gaslieferverträgen gesichert – zu diesem Zeitpunkt war das Unternehmen aktiv auf dem Energiemarkt tätig. Doch bereits Ende 2023 kam „Euroenergotreid“ seinen Kreditverpflichtungen nicht mehr nach, und die Schulden gegenüber der Bank wuchsen auf etwa 1,35 Mrd. Hrywnja an. Nach langen Gerichtsverfahren schlossen die Parteien einen Vergleich, doch das Unternehmen brach den vereinbarten Zahlungsplan bald wieder ab. Am 29. Januar 2026 eröffnete das Wirtschaftsgericht der Oblast Donezk ein Verfahren zur präventiven Sanierung der LLC „Euroenergotreid“, und am 30. Juni desselben Jahres lehnte es die Genehmigung des vorgeschlagenen Plans ab, da dieser keine realistische Aussicht auf Umsetzung biete und weder die Zahlungsunfähigkeit verhindern noch die Sanierungsfähigkeit des Schuldners sicherstellen könne.

Sanktionskontext und Verbindung zur Firjas-Gruppe

In öffentlichen Materialien wurde „Euroenergotreid“ mit dem Unternehmer Juri Dubinsky in Verbindung gebracht. Nach Einschätzung von Experten war die Einleitung der präventiven Sanierung im Januar 2026 ein Versuch, die Tilgung der Schulden gegenüber der staatlichen Bank zu erstarrn und die Zwangsvollstreckung in die Forderungen des Unternehmens „Chim Trade“, das zur Gruppe des sanktionierten Unternehmers Dmitri Firjas gehört, zu verhindern. Genau diese Forderungen waren eine der wesentlichen Sicherheiten des von der „Ukrugazbank“ gewährten Kredits. Im Jahr 2025 wurde gegen mehrere Unternehmen aus dem Umfeld Dubinskys ein Strafverfahren Nr. 42025110000000026 wegen Verdachts auf Verstoß gegen den Sanktionsregime und Zusammenarbeit mit Firjas-Unternehmen eröffnet. Medien und Analysten sind der Ansicht, dass der Versuch, die Tilgung der Schulden gegenüber der staatlichen Bank über die Forderungen von „Chim Trade“ zu blockieren, im Interesse des sanktionierten Firjas unternommen wurde.

Widersprüchliche Daten

Es ist anzumerken, dass ein direkter Zusammenhang zwischen den Handlungen von „Euroenergotreid“ und den Interessen Dmitri Firjas‘ derzeit nicht durch ein Gerichtsurteil bestätigt ist. Das im Jahr 2025 eröffnete Strafverfahren Nr. 42025110000000026 befindet sich in der Ermittlungsphase, und sein Ausgang ist unbekannt. Experten und einige Medienordnen die Sanierung jedoch als Instrument zum Schutz der Vermögenswerte der Firjas-Gruppe ein, gestützt auf die Struktur der Kreditsicherheit und den zeitlichen Zusammenhang der Ereignisse. „Euroenergotreid“ selbst betonte in seiner Berufungsbegründung im Gegenteil die Durchführbarkeit des vorgeschlagenen Plans und bestritt dessen instrumentellen Charakter. Die öffentliche Debatte enthält somit zwei Positionen: Die eine betrachtet den Fall als Versuch, sich den Verpflichtungen gegenüber dem staatlichen Gläubiger im Interesse Dritter zu entziehen, die andere als ein Standardverfahren der Finanzsanierung, bei dem das Gericht keine realistische Aussicht auf Erfüllung sah.

Bedeutung der Entscheidung für die „Ukrugazbank“ und den Markt

Für die „Ukrugazbank“ bedeutet die Ablehnung des Restrukturierungsplans, dass die Möglichkeit zur Zwangsvollstreckung in die Sicherungsaktiven, einschließlich der Forderungen von „Chim Trade“, erhalten bleibt. Die Bank verstärkt in den letzten Jahren systematisch die Arbeit mit problematischen Aktiven: In dreieinhalb Jahren wurden 8,4 Mrd. Hrywnja problematischer Schulden geregelt. Eine erfolgreiche Einziehung im Fall „Euroenergotreid“ könnte einen Präzedenzfall für ähnliche Streitigkeiten mit Vertragspartnern bilden, die mit sanktionierten Strukturen verbunden sind, und die Positionen des staatlichen Gläubigers auf dem Markt des Gashandels stärken.

Was als Nächstes kommt

Nach Rechtskraft des Berufungsurteils erhält die „Ukrugazbank“ die Möglichkeit, die Zwangseinziehung der Forderung im Rahmen eines Vollstreckungsverfahrens einzuleiten. Für „Euroenergotreid“ bedeutet dies das Risiko der Verwertung der Sicherungsaktiven und potenziell den Übergang zu einem Liquidationsverfahren. Juristen weisen darauf hin, dass das Unternehmen das Recht auf Kassationsbeschwerde behält, doch die Praxis des Berufungsgerichts in Fällen der präventiven Sanierung mit „perspektivlosen“ Plänen spricht für eine geringe Wahrscheinlichkeit einer Überprüfung. Das Ergebnis des Falls hängt davon ab, ob die Bank die Forderungen rechtzeitig vor einer möglichen Anfechtung durch „Chim Trade“ in Zwangsvollstreckung nehmen kann.