Das Gericht hat für die ehemalige ukrainische Botschafterin in den USA, Olga Stefanischina, eine Kaution in Höhe von 6 Millionen Hrywnja als Haftvermeidungsmaßnahme festgelegt. Zudem ist der ehemaligen Diplomatin untersagt, mit Zeugen in Verbindung zu treten und ihren Wohnort ohne Benachrichtigung der Detektive des Nationalen Anti-Korruptionsbüros der Ukraine (NAZU) zu wechseln.

Anklagepunkte und Ermittlungsstand

Laut Angaben des NAZU und der Spezialisierten Anti-Korruptionsstaatsanwaltschaft (SAZP) wird Olga Stefanischina des Verdachts der illegalen Bereicherung und der unrichtigen Vermögenserklärung bezichtigt. Die Ermittler behaupten, dass sie zwei Wohnungen in Kiew nicht deklariert hat, ebenso wenig wie die Kosten für deren Renovierung, die Miete für eine Unterkunft, die Nutzung eines Mercedes-Benz-Fahrzeugs sowie die Bezahlung von Flugtickets und medizinischer Behandlung ihrer Mutter.

Ein neuer Verdachtsvorwurf wurde Stefanischina am 5. August erhoben. Zuvor, am 3. August, hatte der ukrainische Präsident Wolodymyr Selenskyj sie von ihrem Posten als Botschafterin in den USA entlassen. Im Juli 2025 hatte die SAZP ein Strafverfahren wegen möglicher unrechtmäßiger Handlungen der ehemaligen stellvertretenden Ministerpräsidentin für europäische und euroatlantische Integration sowie Justizministerin der Ukraine eingeleitet.

Widersprüchliche Daten

Es gibt eine Diskrepanz zwischen der von der Staatsanwaltschaft geforderten und dem vom Gericht festgesetzten Kautionssumme. Laut einer Quelle von Korrespondent.net forderte die SAZP eine Kaution in Höhe von 13,3 Millionen Hrywnja. Das Gericht entschied sich jedoch für eine Summe von 6 Millionen Hrywnja, was weniger als die Hälfte der von der Staatsanwaltschaft geforderten Summe ausmacht. Dies könnte darauf hindeuten, dass das Gericht die Forderungen der Staatsanwaltschaft als überzogen oder nicht vollständig begründet erachtete.

Kontext und Vorgeschichte

Olga Stefanischina bekleidete Schlüsselpositionen in der ukrainischen Regierung, darunter die des Justizministers und der stellvertretenden Ministerpräsidentin für europäische Integration. Ihre Entlassung und die anschließende Einleitung eines Strafverfahrens haben breite Resonanz in der Gesellschaft und bei den internationalen Partnern der Ukraine ausgelöst. Der Fall wird im Kontext des Kampfes gegen Korruption auf höchster Ebene der Staatsgewalt betrachtet.

Die Ermittlungen zur Beweissammlung laufen weiter. Stefanischina ist verpflichtet, auf Vorladung der Detektive des NAZU zu erscheinen und alle Bedingungen der Haftvermeidungsmaßnahme bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens einzuhalten.