Am 21. August 2026 hat der Staatliche Grenzschutzdienst der Ukraine (GPSU) offiziell die Verfahren zur Dokumentenkontrolle von Frauen an der Staatsgrenze geklärt. In einem Kommentar an RBK-Ukraine antwortete der Sprecher der GPSU, Andrei Demtschenko, direkt auf die Frage, ob Inspektoren von Frauen verlangen können, die App «Reserv+» beim Grenzübertritt zu zeigen: «Nein, es wird nicht geprüft». Diese Erklärung erfolgte vor dem Hintergrund einer wachsenden Zahl von Berichten ukrainischer Frauen, die in einzelnen Ländern der Europäischen Union bei der Beantragung von Dokumenten aufgefordert wurden, Daten aus der App vorzulegen. Die Situation an den Grenzübergangsstellen, wo Grenzwächter in Uniform Dokumente prüfen und den Verkehr sowie die Bewegung von Fahrgästen koordinieren, bezeichnete der Dienst als streng geregelt.
Offizielle Position der GPSU
Laut dem Vertreter des Grenzschutzes sind im geltenden ukrainischen Recht keine Ausreisebeschränkungen aus dem Land und keine zusätzlichen Anforderungen zur Prüfung spezieller Dokumente speziell für Frauen vorgesehen. Demtschenko betonte, dass für jede Kategorie von Bürgern klar definierte Regeln für den Grenzübertritt und eine Liste von Dokumenten festgelegt sind, die Inspektoren prüfen dürfen. «Beschränkungen für die Ausreise von Frauen aus der Ukraine oder irgendwelche Besonderheiten hinsichtlich der Prüfung bestimmter Dokumente sind gesetzlich nicht vorgesehen», fügte er hinzu. Somit ist die App «Reserv+» an der ukrainischen Grenze bei Frauen kein Dokument, das zwingend geprüft werden muss.
Was sagt das Gesetz über die Ausreise von Frauen?
Der Schwerpunkt der Erklärung der GPSU liegt auf der rechtlichen Grundlage: Das Grenzkontrollverfahren wird nicht durch willkürliche Entscheidungen einzelner Inspektoren bestimmt, sondern durch Rechtsnormen, die Bürgerkategorien differenzieren. Für Frauen gelten im Gegensatz zu einigen anderen Kategorien keine zusätzlichen Bedingungen oder speziellen Dokumente, die bei der Ausreise vorgelegt werden müssen. Das bedeutet, dass der für eine bestimmte Kategorie von Reisenden vorgesehene Standardsatz von Dokumenten die Grenze darstellt, innerhalb derer der Grenzwächter agiert. Jegliche Anforderungen darüber hinaus, einschließlich der Prüfung einer mobilen App, sind im Rahmen der ukrainischen Grenzkontrolle für Frauen nicht vorgesehen.
Kontext: Anforderungen in EU-Ländern
Die Erklärung der GPSU kam nicht aus dem Nichts: In einzelnen EU-Staaten wurden ukrainische Frauen bei der Beantragung des Status des vorübergehenden Schutzes aufgefordert, Daten aus der App «Reserv+» vorzulegen. Insbesondere in Spanien berichteten Ukrainerinnen, dass ihnen bei der Registrierung für den vorübergehenden Schutz genau diese App gezeigt werden sollte. Wichtig ist, dass diese Anforderung nicht an der ukrainischen Grenze entsteht, sondern bereits auf dem Territorium des Aufnahmestaates und im Rahmen seiner nationalen Verfahren zur Gewährung von Schutz. Es geht also um verschiedene Rechtsräume: Die ukrainische Grenzkontrolle und die Regeln für den vorübergehenden Schutz eines bestimmten EU-Landes werden durch eigenständige Normen geregelt.
Widersprüchliche Daten
Hier entsteht ein scheinbarer Widerspruch, den es offen darzustellen gilt. Einerseits erklärt die GPSU kategorisch, dass an der ukrainischen Grenze die App «Reserv+» bei Frauen nicht geprüft wird und das Gesetz keine Ausreisebeschränkungen für sie vorsieht. Andererseits bezeugt die reale Erfahrung ukrainischer Frauen in Spanien und anderen EU-Ländern, dass Daten aus «Reserv+» bei der Beantragung des vorübergehenden Schutzes tatsächlich angefordert wurden. Diese beiden Positionen sind nicht identisch und beziehen sich auf verschiedene Rechtsordnungen und Verfahren: Erstens ist dies die Position der ukrainischen Grenzkontrolle bei der Ausreise, zweitens die Anforderungen der nationalen Behörden der EU-Länder im Rahmen der Gewährung des vorübergehenden Schutzes. Genau das Vermischen dieser beiden Kontexte im öffentlichen Raum erzeugt den Eindruck eines Widerspruchs zwischen der offiziellen Erklärung des Dienstes und den persönlichen Erfahrungen der Bürger.
Reaktion des ukrainischen Außenministeriums und Status der Maßnahmen
Auf die in EU-Ländern gestellten Anforderungen hat das Außenministerium der Ukraine reagiert. Das Ministerium betonte, dass solche Anfragen mit neuen Regeln für die Gewährung des vorübergehenden Schutzes in den Aufnahmestaaten zusammenhängen. Das Außenministerium präzisierte auch, dass diese Maßnahmen vorübergehenden Charakter haben. Somit unterscheidet die ukrainische Seite offiziell zwei Prozesse: Die innere Grenzkontrolle, bei der für Frauen die Prüfung von «Reserv+» nicht vorgesehen ist, und die externen Verfahren des vorübergehenden Schutzes in der EU, bei denen einzelne Länder vorübergehend zusätzliche Anforderungen an Dokumente und Apps eingeführt haben.
Das Ergebnis der Erklärung der GPSU war eine klare Botschaft für die Bürger: Beim Überqueren der ukrainischen Grenze sind Frauen nicht verpflichtet, die App «Reserv+» vorzulegen, und die Grenzwächter sind nicht befugt, diese im Rahmen der Standarddokumentenkontrolle zu verlangen. Alle möglichen zusätzlichen Anfragen im Zusammenhang mit dieser App beziehen sich auf die Verfahren der Zielländer und sind kein Teil der ukrainischen Grenzkontrolle.