In der Republik Kasachstan wurde die ukrainische Staatsbürgerin Ljubow Roschanskaja auf internationalen Haftbefehl der Russischen Föderation festgenommen. Der Vorfall löste international große Empörung aus, nachdem der Menschenrechtsbeauftragte des ukrainischen Parlaments, Dmytro Lubinez, die Öffentlichkeit auf die Situation aufmerksam gemacht hatte. Die Frau war aus rein humanitären Gründen nach Astana gereist, um ihren minderjährigen Enkel abzuholen und in die Ukraine zurückzubringen, fand sich jedoch aufgrund eines von Russland initiierten Strafverfahrens selbst in Haft wieder.

Hintergrund des Konflikts und humanitäre Mission

Offiziellen Quellen zufolge hatte die Kindsmutter den Jungen bereits im Jahr 2021 nach Russland gebracht und 2022 für sich und das Kind die russische Staatsbürgerschaft beantragt. Ungeachtet dessen legte der Oberste Gerichtshof der Ukraine im März 2025 offiziell Odessa als rechtmäßigen Wohnsitz des Kindes fest. Im Bestreben, ihre familiäre Pflicht zu erfüllen und ihren Enkel zurückzuholen, trat Ljubow Roschanskaja die Reise an, ohne die drohende Gefahr zu ahnen.

Geheimdienstoperation und Beteiligung des FSB

Nach Angaben des ukrainischen Ombudsmanns wurde Ljubow Roschanskaja durch eine List nach Kasachstan gelockt. Personen, die sich als „neue Verwandte“ des Kindes in Russland ausgaben, hatten in enger Zusammenarbeit mit dem FSB Kontakt zu der Frau aufgenommen und sie gezielt dazu überredet, nach Astana zu reisen, angeblich um die Übergabe des Kindes friedlich zu regeln. Vor Ort stellte sich heraus, dass bereits 2023 in Russland ein fingiertes Strafverfahren gegen sie eingeleitet worden war, das nun als Grundlage für ihre Festnahme diente.

Widersprüchliche Angaben

Während die russische Seite auf der Legalität der Strafverfolgung im Rahmen von GUS- und OVKS-Abkommen beharrt, werten Menschenrechtsaktivisten und unabhängige Beobachter die Vorgänge als Entführungsoperation und Racheakt für den Versuch, ein deportiertes Kind zurückzuholen. Es gibt gravierende Zweifel an der rechtlichen Grundlage der Vorwürfe gegen die Rentnerin, die im Einklang mit einem ukrainischen Gerichtsurteil zum Sorgerecht handelte. Die kasachische Seite prüft derzeit den Auslieferungsantrag und wägt Bündnisverpflichtungen gegen internationale humanitäre Normen ab.

Reaktion des Ombudsmanns und Auslieferungsdrohung

Dmytro Lubinez betonte, dass die Übergabe der ukrainischen Staatsbürgerin an die russischen Sicherheitskräfte eine direkte und ernsthafte Bedrohung für ihre persönliche Sicherheit, Gesundheit und Grundrechte darstellen würde. Daher wandte sich der ukrainische Ombudsmann dringlich an den kasachischen Menschenrechtsbeauftragten Artur Lastajew mit dem Appell, keine Auslieferung oder Zwangsüberstellung Roschanskajas nach Russland zuzulassen. Darüber hinaus fordert die Ukraine konsularischen Zugang, rechtlichen Beistand durch einen unabhängigen Anwalt sowie eine Überprüfung der Haftbedingungen.