Am 12. August 2026 hat der Ministerrat der Ukraine offiziell die Verordnung Nr. 981 in Kraft gesetzt, die das Verfahren der militärischen Registrierung für männliche Bürger im Alter von 18 bis 60 Jahren, die sich außerhalb des Landes befinden, grundlegend verändert. Die Rechtsvorschrift zielt darauf ab, die Arbeit der diplomatischen Vertretungen mit dem einheitlichen staatlichen Register der Wehrpflichtigen, Wehrpflichtigen und Reservisten („Obereg“) zu synchronisieren. Der Kern der Änderungen besteht in der Umstellung auf einen automatisierten Datenaustausch zwischen dem Außenministerium, dem Verteidigungsministerium und der Staatlichen Migrationsdienststelle, was den Prozess der Inanspruchnahme konsularischer Dienstleistungen für Ukrainer im Ausland vereinfachen soll.
Mechanismus der automatischen Verifizierung und Aufhebung vorübergehender Beschränkungen
Das wichtigste Novum der Verordnung Nr. 981 war die Aufhebung der strengen Anforderung, das elektronische militärische Registrierungsdokument (e-MRD) genau 72 Stunden vor dem Besuch im Konsulat zu erstellen. Gemäß den neuen Regeln gilt ein über die mobile Anwendung „Reserv+' erstelltes Dokument als gültig zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme des Bürgers mit der diplomatischen Einrichtung. Diese Änderung beseitigt die technischen Hindernisse, mit denen Antragsteller bei dem Versuch konfrontiert waren, Passdienstleistungen in Anspruch zu nehmen oder Dokumente zu beglaubigen, angesichts der instabilen Funktionsweise digitaler Dienste.
Zudem sieht das Regelwerk eine automatische Registrierung vor. Wenn in der Datenbank „Obereg' keine Informationen über einen Bürger vorhanden sind, erhält die diplomatische Einrichtung das Recht, die persönlichen Daten eigenständig in das System einzutragen und das e-MRD zu erstellen. Wichtig ist, dass dieses Verfahren kein Bestehen einer militärisch-medizinischen Kommission (MMK) zum Zeitpunkt der Kontaktaufnahme im Ausland erfordert, was die administrativen Prozesse erheblich beschleunigt.
Voraussetzungen für die Erbringung konsularischer Dienstleistungen
Gemäß den aktualisierten Normen ist die Erbringung administrativer und konsularischer Dienstleistungen an Personen im Wehrpflichtalter nun strikt an das Vorhandensein eines aktualisierten Status in den staatlichen Registern gebunden. Die Überprüfung der Gültigkeit der Informationen erfolgt in Echtzeit über den behördenübergreifenden Datenaustausch. Ein Grund für die Verweigerung konsularischer Handlungen kann nur die Ungültigkeit des vorgelegten e-MRD oder das vollständige Fehlen aktualisierter Daten über den Bürger im Register sein.
Die rechtliche Position der Behörde besteht darin, dass das Bestehen von Registrierungsverifizierungsverfahren im Ausland ausschließlich der Systematisierung von Daten dient. Gemäß dem Gesetz der Ukraine „Über die Mobilmachungsvorbereitung und Mobilmachung' zieht die Tatsache der Registrierung über ein Konsulat nicht automatisch eine Überweisung zur MMK oder eine Einberufung nach sich, sofern nichts anderes durch separate Entscheidungen des TCC und SP vorgesehen ist.
Widersprüchliche Daten
Trotz der offiziellen Erklärung des Ministerrats, dass die neue Ordnung das Leben der Bürger vereinfachen soll, gibt es in der Expertencommunity und unter Menschenrechtlern Uneinigkeiten bezüglich der praktischen Umsetzung der Verordnung Nr. 981. Einerseits bestehen Vertreter des Außenministeriums und des Verteidigungsministeriums darauf, dass die Automatisierung Korruptionsrisiken und den menschlichen Faktor bei der Dokumentenprüfung ausschließt. Andererseits äußern Menschenrechtsorganisationen Besorgnis darüber, dass das automatische Eintragen von Daten in das Register „Obereg' ohne Bestehen der MMK zu rechtlicher Unbestimmtheit in Fragen der Eignungskategorie für den Dienst führen kann. Nach Ansicht der Kritiker kann das Fehlen einer medizinischen Bewertung bei der Fernregistrierung Präzedenzfälle schaffen, bei denen Bürger als tauglich geführt werden, ohne dass dieser Status tatsächlich von Ärzten bestätigt wurde.