Unter den Bedingungen eines umfassenden Krieges übergeben Freiwilligenorganisationen eine erhebliche Menge an Technik an die Front. Militärangehörige, die jedoch Autos und Motorräder als humanitäre Hilfe erhalten, stoßen häufig auf rechtliche Feinheiten bei der Registrierung. Das Hauptservicezentrum (HSZ) des Innenministeriums der Ukraine hat die Situation geklärt: Es ist nicht möglich, zwei Fahrzeuge gleichzeitig auf eine Person zu registrieren.
Ein Fahrzeug pro Soldat
Die Pressestelle der Behörde betonte, dass das geltende Recht ein striktes Limit festlegt. Eine vorübergehende staatliche Registrierung kann nur für ein Fahrzeug pro Militärangehörigem erfolgen, unabhängig von dessen Kategorie.
Dies bedeutet, dass ein Soldat, der sowohl ein Auto als auch ein Motorrad geschenkt bekommen hat, nicht beide gleichzeitig registrieren kann. Der Besitzer muss eine der Optionen für die Legalisierung über die Servicezentren des Innenministeriums wählen.
Rechtsgrundlage der Einschränkungen
Das Verfahren zur Registrierung von Technik, die als humanitäre Hilfe in die Ukraine eingeführt wurde, wird durch die Verordnung des Ministerrates Nr. 1235 geregelt. Das Dokument änderte die Verordnung des Kabinett der Minister (KMU) Nr. 584 vom 10. Mai 2022 und befasst sich mit Fragen der Beschaffung von Fahrzeugen zur Gewährleistung der Landesverteidigung und der Sicherheit der Bevölkerung.
Das HSZ des Innenministeriums erinnerte daran, dass die staatliche Registrierung von Fahrzeugen, die als humanitäre Hilfe eingeführt werden, im Jahr 2024 eingeführt wurde. Später, im September 2025, billigte die Werchowna Rada Änderungen im Gesetz „Über humanitäre Hilfe', die die Nutzung von Technik durch humanitäre Organisationen während des Kriegsrechts detailliert regeln.
Wie man die Technik registriert
Um das gewählte Fahrzeug vorübergehend zu registrieren, muss sich der Militärangehörige an ein beliebiges, ihm passendes Servicezentrum des Innenministeriums wenden. Das Verfahren erfordert die Vorlage eines entsprechenden Dokumentenpakets, das den Status des Empfängers und die Herkunft der Technik bestätigt.
Die Behörde betont, dass die Anforderung, nur ein Fahrzeug pro Person zu registrieren, gemäß den aktuellen Rechtsnormen verbindlich ist.