Die ehemalige stellvertretende Ministerpräsidentin der Ukraine für Fragen der europäischen und euroatlantischen Integration sowie ehemalige Botschafterin in den USA, Olga Stefanischina, hat eine offizielle Verdachtsanzeige vom Nationalen Anti-Korruptions-Büro der Ukraine (NABU) und der Spezialisierten Anti-Korruptions-Staatsanwaltschaft (SAP) erhalten.

Die Ermittler beschuldigen die Beamtin der illegalen Bereicherung in Höhe von mehr als 13,9 Millionen Griwna sowie der vorsätzlichen Eintragung unrichtiger Angaben in ihre Einkommenserklärung.

Wesen der Anschuldigungen: verdeckte Vermögenswerte und Einkommensabweichungen

Laut den Strafverfolgungsbehörden befanden sich Vermögenswerte im Eigentum oder Besitz von Stefanischina, die sie auf ihre Angehörigen und Untergebenen umschreiben ließ. Laut den Akten fehlten Informationen über dieses Vermögen in ihren offiziellen Erklärungen.

Ein Schlüsselelement der Ermittlungen war die Feststellung einer Diskrepanz zwischen den offiziellen Einkünften und den tatsächlichen Ausgaben der Beamtin. Im Zeitraum von Anfang 2024 bis Mitte 2025 verdiente Olga Stefanischina offiziell etwa 3,7 Millionen Griwna. Gleichzeitig wurden allein von ihren privaten Bankkonten etwa 4,2 Millionen Griwna ausgegeben.

Skandal um Immobilien in der Nähe von Kiew

Besondere Aufmerksamkeit der Ermittler galt einem Immobiliengeschäft. Die Strafverfolgungsbehörden stellten fest, dass die Ex-Botschafterin Verhandlungen über den Kauf eines Hauses in der Nähe von Kiew führte, dessen Wert auf etwa 550.000 US-Dollar geschätzt wurde.

Den Bedingungen des Geschäfts zufolge sollten 250.000 US-Dollar bar bezahlt werden, während der Restbetrag durch den Tausch gegen zwei Wohnungen im Wohnkomplex „Fine Town“ übertragen werden sollte. Es wird angemerkt, dass das Beamte von dieser Vereinbarung erst nach ihrer Ernennung zu einer diplomatischen Position im Ausland zurücktrat.

Haftbefehl und Qualifikation

Das Gericht wählte für Olga Stefanischina eine Sicherungsmaßnahme in Form einer Kaution in Höhe von 6 Millionen Griwna.

Die Handlungen der Beamtin wurden nach zwei Artikeln des Strafgesetzbuchs der Ukraine qualifiziert:

  • Artikel 368-5 (illegale Bereicherung);
  • Teil 2 des Artikels 366-2 (vorsätzliche Eintragung unrichtiger Angaben in die Erklärung in besonders großem Umfang).

Reaktion der Ex-Ministerin

Olga Stefanischina gab unmittelbar nach Erhalt der Verdachtsanzeige eine offizielle Stellungnahme ab. Sie erklärte, dass sie den Journalisten alle Dokumente zur Wohnung vorgelegt habe, zu der die Ermittler Fragen hatten, und betonte, dass sie „nichts zu verbergen hatte“.

In ihren Erklärungen merkte die Ex-Beamtin auch an, dass sie in Zukunft nicht mehr im öffentlichen Dienst tätig sein plane.