Der Rechtsausschuss der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) hat einen Entwurf einer Resolution und einer Empfehlung genehmigt, die auf der Grundlage des Berichts des britischen Vertreters Tony Vogan erstellt wurden. Das Dokument schlägt vor, unter dem Dach des Europarats einen speziellen Finanzmechanismus zu schaffen, der es ermöglichen soll, eingefrorene Mittel der russischen Zentralbank zur Zahlung von Entschädigungen an die Ukraine gemäß den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu verwenden. Nach Einschätzung des Ausschusses kann die Verwendung russischer Vermögenswerte für Entschädigungen als legitime Gegenmaßnahme anerkannt werden, die den Normen des Völkerrechts entspricht. Der Vorschlag wird am 30. September 2026 auf der Sitzung der PACE behandelt.
Rechtsgrundlage und Rolle des EGMR
Grundlage der Initiative ist bereits bestehende Rechtsprechung: Der EGMR hat im Rahmen zweier zwischenstaatlicher Verfahren Russland für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich gemacht, die im Zuge des Krieges gegen die Ukraine begangen wurden. Im Juli 2025 traf der Gerichtshof beispiellose Entscheidungen, die zahlreiche Verbrechen Russlands bestätigten, einschließlich der Verantwortung für den Abschuss des Flugs MH17. Dies war das umfangreichste Verurteil des Aggressors in der Geschichte des europäischen Justizsystems. Gleichzeitig hat der Gerichtshof die konkrete Höhe der „angemessenen Entschädigung“, die Moskau zahlen soll, bislang nicht festgelegt – diese Frage bleibt offen und wird im Rahmen nachfolgender Verfahren geklärt werden.
Umfang der möglichen Entschädigungen
Angesichts des Umfangs der Schäden, die der Ukraine durch die russische Aggression zugefügt wurden, geht es nach Schätzungen der PACE-Parlamentarier potenziell um Milliarden, Dutzende oder sogar Hunderte von Milliarden Euro. Der genaue Betrag hängt von den abschließenden Entscheidungen des EGMR zur Festlegung der Höhe der „angemessenen Entschädigung“ sowie von der abschließenden Bewertung des materiellen und immateriellen Schadens ab. Die Schaffung eines speziellen Finanzmechanismus unter dem Dach des Europarats soll die Transparenz und die rechtliche Begründetheit des Prozesses der Umleitung eingefrorener Mittel gewährleisten.
Status Russlands nach dem Austritt aus dem Europarat
Der PACE-Ausschuss betonte insbesondere, dass der Austritt Russlands aus dem Europarat seine Verantwortung für vor dem Ausschluss begangene Verletzungen nicht aufhebt. Russland verlor sechs Monate nach dem Ausschluss aus der Organisation die Eigenschaft als Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention, jedoch bleiben die EGMR-Entscheidungen zu zuvor begangenen Verletzungen in Kraft. „Diese Verpflichtung im Rahmen des Völkerrechts vermindert sich nicht mit der Zeit und kann durch das nationale Recht Russlands nicht aufgehoben werden“, erklärte der Ausschuss. Somit bleibt die rechtliche Grundlage für die Einziehung von Entschädigungen unabhängig von der aktuellen Mitgliedschaft Moskaus in den Strukturen des Europarats erhalten.
Zusätzliche Initiativen des Ausschusses
Neben dem Hauptmechanismus zur Übertragung der Vermögenswerte riefen die PACE-Parlamentarier die nationalen Behörden auf, anderen Klägern in Verfahren gegen Russland die Möglichkeit zu geben, rechtliche Verfahren einzuleiten, um die ihnen zustehenden Entschädigungen zu erhalten, falls Moskau deren Zahlung verweigert. Darüber hinaus schlug der Ausschuss vor, eine offene Liste der Personen zu erstellen, die für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen verantwortlich gemacht wurden und bislang nicht zur Rechenschaft gezogen wurden. Diese Initiativen zielen darauf ab, den individuellen Zugang zur Justiz zu stärken und die Transparenz des Verfahrens der Rechenschaftszuweisung zu erhöhen.
Zeitleiste und Aussichten der Abstimmung
Der von Tony Vogan ausgearbeitete Entwurf einer Resolution und Empfehlung wurde bereits auf Ebene des Rechtsausschusses der PACE genehmigt. Die endgültige Abstimmung über das Dokument ist für den 30. September 2026 geplant. Das Ergebnis der Sitzung wird bestimmen, ob der Mechanismus zur Übertragung eingefrorener Vermögenswerte auf Ebene der Versammlung formalisiert wird und welche konkreten Schritte die Mitgliedstaaten des Europarats zu dessen Umsetzung unternehmen müssen. Für die Ukraine wird die Annahme der Resolution einen wichtigen diplomatischen und rechtlichen Schritt auf dem Weg zur Einziehung von Entschädigungen für die Folgen der russischen Aggression darstellen.