Der ukrainische Pensionsschutzfonds hat die Verfahrensweise bei der Gewährung von Wohnbeihilfen für Bürger geklärt, die das 60. Lebensjahr erreicht haben, aber nicht über die erforderliche Versicherungszeit für die Zuerkennung einer Altersrente verfügen. Wie RBC-Ukraine unter Verweis auf eine Erklärung des Pensionsschutzfonds berichtet, ist das Fehlen einer zuerkannten Rente für sich genommen kein automatischer Grund für den Verlust des Anspruchs auf eine Wohnbeihilfe. Das bedeutet, dass die Gruppe der Ukrainer, die im „Spalt“ zwischen dem Altersmerkmal und der erforderlichen Versicherungszeit steckt, nicht des Rechts beraubt wird, staatliche Unterstützung für die Zahlung von Nebenkosten zu erhalten, sofern eine Reihe von Bedingungen erfüllt ist.
Fehlende Rente bedeutet nicht Verlust des Anspruchs auf Beihilfe
Es geht um Menschen, die mit Erreichen des 60. Lebensjahres ausschließlich aufgrund unzureichender Versicherungszeit keinen Anspruch auf eine Altersrente erworben haben. Der Pensionsschutzfonds betont, dass in solchen Fällen die Person nicht automatisch aus dem Kreis der Wohnbeihilfe-Empfänger ausgeschlossen wird. Für deren Zuerkennung müssen zwei wesentliche Anforderungen erfüllt sein, die der Fonds bei der Prüfung des Antrags berücksichtigt. Der Status „ohne Rente“ ist somit nicht gleichbedeutend mit dem Status „ohne Beihilfe“, und Bürger dieser Gruppe haben das Recht, sich mit einem entsprechenden Antrag an den Pensionsschutzfonds zu wenden.
Welchen Zeitraum der Einkünfte berücksichtigt der Pensionsschutzfonds
Besondere Aufmerksamkeit verdient die Frage des Berechnungszeitraums, für den der Pensionsschutzfonds die Einkünfte des Haushalts bei der Zuerkennung der Wohnbeihilfe berücksichtigt. Als Beispiel führt der Fonds eine Situation an, in der eine Person im Oktober 2026 – also zu Beginn der Heizsaison – einen Antrag auf Zuerkennung der Beihilfe stellt. In diesem Fall werden die Einkünfte für den Zeitraum von Januar bis Juni desselben Jahres berücksichtigt. Genau für diesen sechsmonatigen Abschnitt wird die finanzielle Lage des Antragstellers und der Mitglieder seines Haushalts analysiert.
Zwei Bedingungen, die den Zugang zur Beihilfe eröffnen
Laut der Klarstellung des Pensionsschutzfonds kann eine Person, die während des Berechnungszeitraums (Januar–Juni) mindestens einen Monat lang staatliche Sozialhilfe für bedürftige Familien bezogen hat und dabei über mindestens 15 Jahre Versicherungszeit verfügt, einen Antrag auf Zuerkennung der Wohnbeihilfe stellen, selbst wenn kein Anspruch auf eine Altersrente besteht. Die Kombination aus zwei Faktoren – dem tatsächlichen Bezug von Sozialhilfe im Berechnungszeitraum und einer minimalen 15-jährigen Versicherungszeit – bildet somit die Grundlage für die Zuerkennung der Beihilfe. Wichtig ist, dass beide Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein müssen.
Kontext: andere Mechanismen der Wohnunterstützung
Die Klarstellung des Pensionsschutzfonds fügt sich in den breiteren Kontext der Wohnpolitik der Ukraine ein. Kürzlich berichtete RBC-Ukraine, dass Ukrainer unter bestimmten Bedingungen eine Beihilfe für Feuerholz und Flüssiggas erhalten können. Außerdem wurden Anweisungen zur Online-Erledigung der Beihilfe ohne persönlichen Besuch einer Filiale des Fonds veröffentlicht sowie Erläuterungen dazu, in welchen Fällen und wem die Wohnbeihilfe verweigert werden kann. Die Gesamtheit dieser Mechanismen bildet ein System der gezielten Unterstützung von Haushalten in der Heizsaison 2026–2027.