Pensionsschutzfonds erklärt, wie Ukrainer ab 60 eine Wohnbeihilfe erhalten können, selbst wenn kein Anspruch auf Altersrente besteht
Der ukrainische Pensionsschutzfonds hat geklärt, dass Bürger ab 60 ohne Anspruch auf eine Altersrente eine Wohnbeihilfe erhalten können, sofern sie über 15 Jahre Versicherungszeit verfügen und im Berechnungszeitraum Sozialhilfe für bedürftige Familien bezogen haben.
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