In der Ukraine werden die Anforderungen an die Versicherungsdienstzeit für den Renteneintritt mit 60 Jahren verschärft. Für diejenigen, die nicht genügend Arbeitsjahre angesammelt haben, hat der Staat einen Mechanismus zum „Nachkauf' der fehlenden Zeit vorgesehen. Wir klären auf, wie dieses System funktioniert und wer es nutzen kann.

Steigende Anforderungen an die Dienstzeit

Laut Daten der Pensionskasse der Ukraine steigt die erforderliche Dienstzeit kontinuierlich. So müssen Bürger im Jahr 2026 mindestens 33 Jahre Versicherungsdienstzeit nachweisen, um mit 60 Jahren Altersrente beantragen zu können. Dieser Trend wird sich fortsetzen: Ab 2028 wird die Mindestgrenze für den Renteneintritt auf 35 Jahre steigen.

Wer kann Dienstzeit nachkaufen?

Die Gesetzgebung sieht die Möglichkeit einer freiwilligen Teilnahme an der Rentenversicherung vor. Diese Dienstleistung können sowohl versicherte als auch nicht versicherte Personen ab 16 Jahren nutzen. Zudem ist die Möglichkeit vorgesehen, Beiträge für andere Personen zu entrichten.

Besonders relevant ist diese Option für Personen, die nicht offiziell arbeiten und keinen Rentenstatus haben. Solche Bürger können einen Vertrag über die freiwillige Teilnahme am allgemeinen staatlichen Sozialversicherungssystem abschließen.

Ausfüllen von Lücken in der Dienstzeit

Wenn nur noch wenig Zeit bis zum Rentenalter bleibt und in der beruflichen Biografie Lücken durch Arbeitslosigkeit oder inoffizielle Beschäftigung bestehen, kann die Dienstzeit für vergangene Zeiträume „nachgekauft' werden. Es geht um Zeiträume ab 2004, in denen die Person nicht gearbeitet und keine Beiträge gezahlt hat.

Häufig entstehen Probleme mit der Dienstzeit aufgrund von Nuancen bei der Gestaltung von Arbeitsverhältnissen. Wenn eine Person beispielsweise Teilzeit arbeitete, gekündigt wurde oder nicht am ersten des Monats eingestellt wurde, wird die Dienstzeit in Tagen proportional zu den gezahlten Beiträgen angerechnet. In solchen Fällen können für einen ganzen Arbeitsmonat nur wenige Tage angerechnet werden.

Auch bei Personen, die auf Basis zivilrechtlicher Verträge (GPD) gearbeitet haben, treten Schwierigkeiten auf. In solchen Fällen ist es wichtig, die Gutschriften sorgfältig zu verfolgen, um zukünftige Verluste zu vermeiden.